Bundestag: Zustimmung zum Angriffskrieg gegen Syrien in parlamentarischem Ausnahmezustand

Am Freitag wird der Bundestag dem Einsatz der Bundeswehr im Syrien-Krieg zustimmen. Am morgigen Mittwoch geht das Eilverfahren in die erste Lesung des Parlaments. Und obwohl dies bereits in der Presse steht, treffen sich dem Vernehmen nach heute Mittag die parlamentarischen GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Bundestagsfraktionen die all dies ĂŒberhaupt erst verabreden und auf die Tagesordnung des Bundestages setzen sollen.

Keine weitere deutsche Beteiligung am „Krieg gegen den Terror“

Die Ă€rztliche Friedensorganisation IPPNW fordert den Bundestag auf, keine deutschen MilitĂ€reinsĂ€tze in Syrien zu genehmigen. Der von der Bundesregierung angekĂŒndigte Einsatz von Tornado-Jets sowie die Bereitstellung einer Fregatte wĂŒrde Deutschland noch tiefer in einen nicht gewinnbaren Krieg ziehen und ist zudem völkerrechtswidrig.

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Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst ĂŒber MilitĂ€reinsatz

Karlsruhe: Regierung musste wĂ€hrend Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂŒr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, deren FĂŒhrung vor dem MilitĂ€reinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂŒhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂŒr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter StreitkrĂ€fte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂŒr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklĂ€rte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der StreitkrĂ€fte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemĂ€ĂŸ. Das Gericht lĂ€sst lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂŒber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂŒber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt Ă€ndert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂŒber von Regierung angeordnetem MilitĂ€reinsatz und KriegfĂŒhrung faktisch auf.

Spitzendiplomat fordert Bundeswehr-Einsatz in Syrien

Kommt es zu einem Bundeswehr-Einsatz in Syrien, dann droht nicht nur eine weitere Ausdehnung des FlĂ€chenbrandes in Nah- und Mittelost. Es kĂ€me auch zu einer erheblichen VerschĂ€rfung des Konflikts zwischen dem Westen, der nach wie vor auf einen „Regime Change“ in Syrien setzt, und Russland, das den syrischen PrĂ€sidenten stĂŒtzt. Schon vor einigen Tagen hat US-Außenminister John Kerry erklĂ€rt, mit einer Stationierung russischer Soldaten in Syrien gehe Moskau das Risiko einer unmittelbaren Konfrontation mit der US-gefĂŒhrten Koalition gegen den IS ein.

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Kirchenleitungen sollen sich in Weißbuch-Prozess einmischen

Wenn im laufenden Weißbuch-Prozess wiederholt die Frage gestellt werde, was aus internationaler Perspektive von Deutschland erwartet werde, mĂŒssten hier auch die beiden großen Kirchen in Deutschland ihre Stimme erheben, heben die beiden christlichen FriedensverbĂ€nde in ihrem Schreiben hervor und fordern die Leitungen der evangelischen und der katholischen Kirche auf, sich in diesen Diskussionsprozess des Bundesverteidigungsministeriums fĂŒr die Erstellung des Weißbuchs aktiv einzubringen.

Botschaft an die Weltöffentlichkeit

GrundsĂ€tzlich scheint sich die NATO mit ihrem Großmanöver „Trident Juncture“ offenbar auf einen permanenten weltweiten Kriegszustand einzustimmen. Wie einer ihrer Sprecher unlĂ€ngst erklĂ€rte, besteht die grĂ¶ĂŸte Herausforderung fĂŒr das BĂŒndnis darin, deutlich zu machen, dass „wir niemals den letzten Krieg fĂŒhren, ganz gleich, ob der letzte Krieg zehn Jahre oder zehn Minuten zurĂŒckliegt“. Der deutsche NATO-General Hans-Lothar Domröse, der „Trident Juncture“ leiten wird, ließ sich in diesem Zusammenhang mit der Aussage zitieren, dass somit einzig die „Geschwindigkeit“ der KriegsfĂŒhrung zĂ€hle – „zu Wasser, zu Lande und in der Luft“.

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