Bundestag: Zustimmung zum Angriffskrieg gegen Syrien in parlamentarischem Ausnahmezustand

Am Freitag wird der Bundestag dem Einsatz der Bundeswehr im Syrien-Krieg zustimmen. Am morgigen Mittwoch geht das Eilverfahren in die erste Lesung des Parlaments. Und obwohl dies bereits in der Presse steht, treffen sich dem Vernehmen nach heute Mittag die parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen die all dies überhaupt erst verabreden und auf die Tagesordnung des Bundestages setzen sollen.

Keine weitere deutsche Beteiligung am „Krieg gegen den Terror“

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW fordert den Bundestag auf, keine deutschen Militäreinsätze in Syrien zu genehmigen. Der von der Bundesregierung angekündigte Einsatz von Tornado-Jets sowie die Bereitstellung einer Fregatte würde Deutschland noch tiefer in einen nicht gewinnbaren Krieg ziehen und ist zudem völkerrechtswidrig.

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Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf.

Spitzendiplomat fordert Bundeswehr-Einsatz in Syrien

Kommt es zu einem Bundeswehr-Einsatz in Syrien, dann droht nicht nur eine weitere Ausdehnung des Flächenbrandes in Nah- und Mittelost. Es käme auch zu einer erheblichen Verschärfung des Konflikts zwischen dem Westen, der nach wie vor auf einen „Regime Change“ in Syrien setzt, und Russland, das den syrischen Präsidenten stützt. Schon vor einigen Tagen hat US-Außenminister John Kerry erklärt, mit einer Stationierung russischer Soldaten in Syrien gehe Moskau das Risiko einer unmittelbaren Konfrontation mit der US-geführten Koalition gegen den IS ein.

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Kirchenleitungen sollen sich in Weißbuch-Prozess einmischen

Wenn im laufenden Weißbuch-Prozess wiederholt die Frage gestellt werde, was aus internationaler Perspektive von Deutschland erwartet werde, müssten hier auch die beiden großen Kirchen in Deutschland ihre Stimme erheben, heben die beiden christlichen Friedensverbände in ihrem Schreiben hervor und fordern die Leitungen der evangelischen und der katholischen Kirche auf, sich in diesen Diskussionsprozess des Bundesverteidigungsministeriums für die Erstellung des Weißbuchs aktiv einzubringen.

Botschaft an die Weltöffentlichkeit

Grundsätzlich scheint sich die NATO mit ihrem Großmanöver „Trident Juncture“ offenbar auf einen permanenten weltweiten Kriegszustand einzustimmen. Wie einer ihrer Sprecher unlängst erklärte, besteht die größte Herausforderung für das Bündnis darin, deutlich zu machen, dass „wir niemals den letzten Krieg führen, ganz gleich, ob der letzte Krieg zehn Jahre oder zehn Minuten zurückliegt“. Der deutsche NATO-General Hans-Lothar Domröse, der „Trident Juncture“ leiten wird, ließ sich in diesem Zusammenhang mit der Aussage zitieren, dass somit einzig die „Geschwindigkeit“ der Kriegsführung zähle – „zu Wasser, zu Lande und in der Luft“.

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