Verfassungsschutz-Legende geplatzt: „Keine Hinweise auf Terrorzelle“ in Hannover

Die Absage des LĂ€nderspiels am 17.11. in Hannover basierte auf Behauptungen des Verfassungsschutzes ĂŒber einen angeblichen „Hinweis“ eines V-Manns eines „französischen Geheimdienstes“. Unklar ist, wer wann wo wie diese Behauptungen des Inlandsgeheimdienstes – die sich nun als unzutreffend herausstellen – ĂŒberprĂŒfte.

Terrorgesetze die „eigentlich hĂ€tten geprĂŒft werden mĂŒssen“ bis 2021 verlĂ€ngert

Am 5. November verlĂ€ngerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wĂ€ren sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwĂ€hnte das tatsĂ€chliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

VerlĂ€ngerung der Terrorgesetze und TotalĂŒberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, GrĂŒne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die VerlĂ€ngerung von Terrorgesetzen und TotalĂŒberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle BĂŒrgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.