Lammert: Haushaltsrecht des Bundestages „nicht dispositonsfähig und nicht verhandlungsfähig“

Vor Entscheid ĂĽber EFSF-Gesetz: Parlamentspräsident betont verfassungsmäßige Hoheit des Bundestages ĂĽber Verwendung von Steuermitteln. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat im Morgenmagazin von ARD und ZDF noch einmal die durch die Verfassung garantierte Hoheit des Parlaments von Deutschland ĂĽber die Verwendung von Steuermitteln des deutschen Staates und seiner BĂĽrger bekräftigt. Das Haushaltsrecht des deutschen Bundestages sei „nicht dispositionsfähig und nicht verhandlungsfähig“, so Lammert. Es werde im Zuge der von der Regierung geplanten Gesetze zur Erhöhung des Fonds der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, dem sogenannten „Euro-Rettungsfonds“ bzw „Euro-Rettungsschirm“, „keine Generalermächtigung“ des Parlamentes fĂĽr die Regierung bezĂĽglich der Verwendung von derzeit regulär 123 Milliarden Euro (plus 20 Prozent bei Zustimmung des Haushaltsausschusses) geben, so Lammert. FĂĽr jedes einzelne neue Programm, welches der EFSF starte, mĂĽsse die Autorisation des Parlaments eingeholt werden.

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Kapitalistischer Staatsstreich in Spanien: EZB, Merkel und Sarkozy erpressen Verfassungsänderung

Zum zweiten Mal kollaborieren deutsche Banker, Staatsparteien und Politiker bei der Zerstörung der spanischen Demokratie. Auf Druck der Frankfurter Zentralbank EZB, der Kanzlerin von Deutschland, Angela Merkel, und des Präsidenten von Frankreich, Nicolas Sarkozy haben heute die beiden groĂźen Staatsparteien Spaniens, „Sozialisten“ und „Volkspartei“, die zweite Verfassungsänderung seit der Militärdiktatur unter Franco mit 316 Stimmen (bei 350 Abgeordneten) durch das Abgeordnetenhaus gepeitscht (1). Auf das angewandte Blitzverfahren hatten sich die beiden Parteiapparate erst vorgestern geeinigt. (2)

Die „Formulierungshilfe“ des Bundesfinanzministeriums fĂĽr die EFSF-Ermächtigung

Die „Formulierungshilfe fĂĽr die Fraktionen der CDU/CSU und FDP“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Ă„nderung des Gesetzes zur Ăśbernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ vom Finanzministerium unter Minister Dr. Wolfgang Schäuble. Eine kleine Analyse. Entgegen der allgemeinen Darstellung in der Presse hat die Regierung gestern bezĂĽglich der geplanten Ermächtigung fĂĽr eine Ă„nderung des Rahmenvertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, auch genannt „Euro-Rettungsfonds, bzw „Euro-Rettungsschirm“, offiziell keinen Gesetzentwurf erstellt, oder gar ein Gesetz beschlossen (das kann nur der Gesetzgeber, der Bundestag), sondern der Unionsfraktion von CDU und CSU, sowie der FDP eine „Formulierungshilfe“ mitgegeben. Laut Angaben aus der CDU/CSU-Fraktion wird diese am Montag (5.9.) den endgĂĽltigen Gesetzentwurf beschliessen, der dann am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll.