Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz
Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschlieĂen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemÀà gewĂ€hlt. Zusammenfassung SĂ€mtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf LĂ€nderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂŒberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂŒr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂŒr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂŒr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „GefĂ€hrder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂŒrlich auserwĂ€hlte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.
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