Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemĂ€ĂŸ gewĂ€hlt. Zusammenfassung SĂ€mtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf LĂ€nderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂŒberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂŒr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂŒr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂŒr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „GefĂ€hrder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂŒrlich auserwĂ€hlte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.

#RettetDieGrundrechte – Eine PresseerklĂ€rung zur DatenaffĂ€re vom Bundeskriminalamt

Anm. d. Red.: diese PresseerklĂ€rung wurde von einem BĂŒrgerrechtsbĂŒndnis gestern Abend leider nicht beschlossen. Die ErklĂ€rung erfolgt nun durch Radio Utopie und wurde nur entsprechend der Urheberschaft leicht verĂ€ndert.

Wieder mal kleiner Terror-Test fĂŒr Demokratie-Attrappen

Mittelstetten bei MĂŒnchen: Bundesnachrichtendienst (B.N.D.), Bundeskriminalamt (B.K.A.), das Landeskriminalamt (L.K.A.) Bayern, undundund, versetzen mal wieder das Deppenreservoir Deutschland in Aufregung. AufhĂ€nger: Schwachsinns-Informationen, angeblich aus Übersee, mit innerer Sicherheit nur zu unserem Besten und von zwei MĂ€nnern mit Knopf im Ohr vor jeder Menge Schulkindern im Bus zu Mittelstetten ĂŒberzeugend vorgetragen. Aber trotzdem hat sich BĂŒrgermeister Andreas „Bolle“ Spörl ganz köstlich amĂŒsiert („Ich bin trotzdem froh..“). Die Stille-Post-Kette, die wieder mal ĂŒber die „SĂŒddeutsche Zeitung“ lief (ob sie nur da endete, sei einmal dahin gestellt): „Der Hinweis auf die festgenommenen MĂ€nner solle aus den USA gekommen und dann ĂŒber den BND und das Bundeskriminalamt (BKA) an das Landeskriminalamt (LKA) gegangen sein, heißt es in Justiz- und Polizeikreisen.“

Landesregierung ThĂŒringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von ThĂŒringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen, ohne mĂŒhsam und ggf ĂŒber ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu mĂŒssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden ĂŒberprĂŒfen lassen.

Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender ErmĂ€chtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen MilitĂ€rs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung Ă€ußerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden. Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen MilitĂ€r unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und LandstreitkrĂ€ften in Somalia sowie in “angrenzenden RĂ€umen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie EinsatzdurchfĂŒhrung“. Dies setzte alte PlĂ€ne der „großen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kĂ€mpfen können, 18.Dezember 2008) Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)