Neuwahlen in Hamburg – und dann raus mit Ahlhaus und der CDU

„Terror, Terroristen, Terrorismus“: Das Verbot des Deutsch-Arabischen Kulturvereins „Taiba“ und die Schließung der von ihm getragenen Moschee in Hamburg, knapp neun Jahre nach den immer noch ungeklärten Attentaten des 11.Septembers 2001 in den USA, sind ein durchsichtiges Manöver von Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), um auf dem Rücken einer Minderheit und einer eingeschüchterten Mehrheit irgendwie an Popularität und das Amt des Bürgermeisters zu gelangen. Helfershelfer: die Kader der Hamburger Grünen, der „Grün-Alternativen Liste“ GAL. Man muss es sich mal vorstellen: in Hamburg wird durch ein einfaches vereinsrechtliches Verbotsverfahren ein Verein und eine Kirche geschlossen. Keine Festnahmen. Keine eingeleiteten Strafverfahren. Keine Beweise für nichts. Gar nichts. Ausser Gequatsche vom Verfassungsschutz, einer „Anti-Terror-Koordinierungsstelle“ und vom Innensenator Christoph Ahlhaus.

Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofür die Bundeswehr im Inneren?

Laut dem Artikel „Senat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?“ der Süddeutschen Zeitung vom 03.08. 2010 sind sich der Erste und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts derzeit uneins darüber, inwieweit und mit welcher Bewaffnung die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. Laut der Süddeutschen Zeitung vertritt der Erste Senat die Rechtsauffassung, dass militärtypische Waffen ohne Grundgesetzänderung nicht zum Einsatz kommen dürfen, während der Zweite Senat dies auch ohne Grundgesetzänderung für möglich halte.

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Gerichtsverfahren in USA: zehntausende illegale Nacktscans im unerlaubten Speicher

Electronic Privacy Information Center (EPIC) hat beim US-Justizministerium gegen das US-Heimatschutzministerium Klage eingereicht – 70 Seiten-Dokument über die Anforderungen der Transportation Security Administration an die Bodyscanner Im Namen eines selbsterfundenen und -provozierten „Terrorismus“ werden die Bürger der westlichen Welt von ihren Regierungen verblödet, gedemütigt, in Angst gehalten und nach allen Regeln der Kunst ausspioniert. (Foto: Privat)

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Spannung in Ostafrika: Attentat in Uganda, Haftbefehl gegen Machthaber im Nord-Sudan

Uganda ist Einsatzgebiet westlicher Truppen, die dort die Wirtschaftsinteressen ihrer Staaten vertreten. Gestern kam es dort in der Hauptstadt zu einem scheinbar völlig sinnlosen und willkürlichen Massaker. Ins Spiel gebracht wurde sofort das weit entfernte Somalia, während in der Presse das benachbarte und vom Stellvertreterkrieg der Großmächte bedrohte rohstoffreiche Sudan peinlichst verschwiegen wurde. Heute nun sprach der Internationale Gerichtshof in Den Haag einen Haftbefehl gegen den Machthaber im Nord-Sudan aus. In Kampala, der Hauptstadt von Uganda, explodierte am Abend des 12.Juli inmitten einer Menschenmenge ein Sprengsatz. Ein weiterer in einem äthiopischen Restaurant im Kabalagala Bezirk, der als äthiopisches Dorf bezeichnet wird.Vor der Gaststätte waren vor einem Bildschirm viele Menschen – darunter mehrere Ausländer – versammelt, um des Endspiel der Fussball-Weltmeisterschaft 2010 zu verfolgen. Mindestens 70 Personen wurden nach ersten Berichten getötet und 60 weitere verletzt.

Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender Ermächtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen Militärs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung äußerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden. Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen Militär unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und Landstreitkräften in Somalia sowie in “angrenzenden Räumen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchführung“. Dies setzte alte Pläne der „großen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kämpfen können, 18.Dezember 2008) Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)