Erneut Antrag auf Verfassungsänderung Artikel 93 im Bundestag: Gesetzentwurf liegt vor

Nach dem am 29. März wieder von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzten „Gesetz zur Ă„nderung des Grundgesetzes“ bringen heute die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen erneut ein Verfassungsänderungsgesetz Betreff Artikel 93 Grundgesetz in den Bundestag ein. Der Gesetzentwurf, laut Datum erst vorgestern erstellt, sieht einen Artikelzusatz 4c vor, der Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei fĂĽr die Wahl zum Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht gewährleistet.

Affäre um geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages

Am 22. März beschloss im Bundestag der Ausschuss fĂĽr WahlprĂĽfung, Immunität und Geschäftsordnung (Geschäftsordnungs-Ausschuss) nach einer „PrĂĽfbitte“ des Ă„ltestenrats eine äuĂźerst weitreichende Ă„nderung der Geschäftsordnung im Bundestag. Diese soll am 26. April im Bundestag abgesegnet werden. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat bereits eine Verfassungsklage dagegen angekĂĽndigt.

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Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament

FĂĽr Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Ă„nderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde. Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle ĂĽber das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der „FĂĽhrung“ der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die GesetzentwĂĽrfe zu den „Beteiligungsrechten“ des Bundestages am „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten mĂĽssen.

In diesem Artikel sollen nun einige Zusammenhänge zwischen diesen Vorgängen aufgezeigt werden.