„In der konkreten Situation war es geradezu unsere Pflicht, uns dem Abriss des NordflĂŒgels entgegenzustellen“

Dokumentation: Heute morgen verhandelte das Amtsgericht Stuttgart nach einem Strafantrag der Deutschen Bahn AG ĂŒber fĂŒnf Aktivisten der Stuttgarter BĂŒrgerbewegung gegen das urbane und verkehrsindustrielle Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Den Aktivisten wurde durch die Staatsanwaltschaft Hausfriedensbruch zur Last gelegt, da sie am 25. August 2010 den beginnenden Abriss des leeren NordflĂŒgels vom Stuttgarter Hauptbahnhof durch eine Besetzung des Daches vom leeren GebĂ€ude um einundzwanzig Stunden verzögert hatten. Hier die Einlassung eines der Angeklagten.

Stuttgart 21: Prozess wegen NordflĂŒgel-Besetzung eingestellt

Amtsgericht Stuttgart stellt Verfahren gegen Auflagen ein Die symbolische Besetzung des NordflĂŒgels des Stuttgarter Hauptbahnhofs vom 26.7.2010 erscheint dem Amtsgericht Stuttgart nicht strafwĂŒrdig. Die Verfahren gegen fĂŒnf der 55 Angeklagte wurden heute gegen Auflagen eingestellt. Die friedliche Besetzung des leerstehenden GebĂ€udeteils hatte keine SachschĂ€den verursacht, hatte aber ĂŒberregional Aufmerksamkeit erregt.

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NordflĂŒgel-Prozess in Stuttgart: Milde Urteile, ein Freispruch

Staatsanwaltschaft ermittelt schlampig, Beweise mangelhaft Stuttgart: Vier der fĂŒnf Angeklagten, die am 26. Juli 2010 den leeren NordflĂŒgel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Stunden lang friedlich und gewaltfrei besetzt hatten, wurden heute zu zehn TagessĂ€tzen zu 5 bis 35 Euro verurteilt. Sie hatten mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschĂŒtzten GebĂ€udes und gegen Stuttgart 21 demonstriert. Bereits zu Beginn seines PlĂ€doyers forderte Oberstaatsanwalt Bernhard HĂ€ußler einen Freispruch fĂŒr einen der Angeklagten, da dieser sich nicht im NordflĂŒgel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm trotzdem einen Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

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Ein ganz normaler Betrug

Laut einer Anklage der New Yorker Staatsanwaltschaft, sowie des New Yorker FBI (1) haben sechs Angestellte der „Konferenz fĂŒr jĂŒdische SchadensersatzansprĂŒche gegen Deutschland“ („Conference on Jewish Material Claims Against Germany“), zusammen mit 11 weiteren Angeklagten ĂŒber zehn Jahre lang BetrĂŒger rekrutiert, die sich durch gefĂ€lschte LebenslĂ€ufe und erfundene Geschichten in ĂŒber 5.600 nicht regulĂ€r genehmigten AntrĂ€gen insgesamt 42 Millionen Dollar aus zwei Fonds ausbezahlen ließen, die vom deutschen Staat fĂŒr Überlebende des Holocaust bezahlt werden. Anschließend, so das FBI, „behielten diese Insider einen Teil des Geldes fĂŒr sich und ihre Mitverschwörer“.

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