CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.

Regierung und Opposition in Venezuela vor neuem Kräftemessen

Für Schlagzeilen sorgte indes die Besetzung der venezolanischen Botschaft in Costa Rica durch Anhänger der Guaidó-Opposition. Venezuelas Außenministerium warf der Regierung Costa Ricas vor, gegen Artikel 22 und 25 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen zu verstoßen, „indem sie die gewaltsame Besetzung unserer Botschaft in San José durch Handeln oder Unterlassen erlaubt hat“. In den USA gründeten Diplomaten und Unterstützer der venezolanischen Regierung in Erwartung ähnlicher Aktionen ein „Komitee zum Schutz der Botschaft“.