Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in MĂĽnchen Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei

Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in MĂĽnchen gefĂĽhrten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in MĂĽnchen kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei.

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer regulären Verfassungänderung immer wieder gescheitert waren.

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „groĂźe Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlieĂźen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfĂĽgen, ohne dass der „Spannungsfall“ ĂĽberhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines BĂĽndnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“).