Gerichtsentscheid zu BĂĽrgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungĂĽnstig fĂĽr die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn fĂĽr diese Mehrkosten mĂĽsse wahrscheinlich haften, „wer die Ăśberschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).

Endlagersuche fĂĽr AtommĂĽll: Bundestagskommission ist eingeknickt

Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestages ist eingeknickt. Nach anfänglichem Protest gegen den völlig neuen Auftrag, nicht allein die Sicherheitskriterien für ein Atommülllager für den hochradioaktiven Abfall zu definieren, wird die Kommission nun auch die Lagerung schwach-, mittel- und hochradioaktiver Abfallstoffe an einem gemeinsamen Endlagerstandort beschreiben.

Veränderungssperre Gorleben: Es geht in die nächste Runde

Dass die Kläger nicht befugt seien, weil sie das Gesetz nicht angreifen können, obwohl sie mit ihren Grundstücken und den Salzrechten betroffen sind, wird nun das Oberverwaltungsgericht beraten müssen. Für Greenpeace hat deren atompolitischer Sprecher Mathias Edler bereits angekündigt, dass man nicht kampflos aufgeben will.

Direkte Demokratie: Grün-Rot versemmelt demokratischen Aufbruch – Ba-Wü bleibt Mittelmaß

Hannes Rockenbauch, Landtagskandidat für DIE LINKE in Stuttgart-Mitte und langjähriger Stuttgarter Gemeinderat, rügt die Gesetzentwürfe zum Volksbegehren und zur Gemeindeordnung (GemO), die gestern und heute im Landtag diskutiert wurden bzw. werden.