Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfügen, ohne dass der „Spannungsfall“ überhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“).

Analyse zum Würzburg-Attentat: Psychologische Kriegführung zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und Massenüberwachung

Das Attentat in Würzburg dient als Teil einer fortgesetzten, bereits seit geraumer Zeit laufenden psychologischen Kriegführung gegen die Berliner Republik, mit dem Ziel diese zu unterwerfen, zu dekonstruieren und systemisch zu brechen. Dabei sind drei Zielebenen zu beachten:

die kurzfristige – eine Stärkung autoritärer und xenophobischer Kräfte und Strömungen bei den Landtagswahlen und damit die Stärkung der Bundesregierung
die systemische – die offene Durchsetzung von Polizei- und Überwachungsstaat, gezielter politischer Verfolgung und Massenüberwachung, eingeschlossen die Legitimierung entsprechender Mittel und Systeme, die bereits verdeckt angewendet werden
die geostrategische – die unbedingte Unterwerfung der lediglich als „Etappe“ gedachten Republik Deutschland unter das Imperium der Vereinigten Staaten von Amerika, seinen Ableger „Europäische Union“, seinen fünfzehnjährigen Terrorkrieg und seine Kriegskoalition.

Eine Analyse.