Bundesverfassungsgericht weist MĂĽller-Milch ab: Gen-Milch ist und bleibt Gen-Milch
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des Milchproduzenten gegen die Bezeichnung seiner Produkte als „mit Gen-Milch hergestellt“ nicht angenommen, denn hier liegen keine Verleumdungen vor sondern ganz einfach nackte Tatsachen. Und die darf man auch immer noch so bezeichnen, wenn sie wahr sind.
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