Bundesverfassungsgericht: Urteil zu Werbungskosten bei Arbeitsplatz in Wohnung

Viele Bürger bekamen die Aufwendungen für ihren Arbeitsplatz in ihrer Wohnung nicht oder nur unvollständig zurückerstattet, da das Finanzamt die Hürden für die Anerkennung immer höher legte. Für diese ist das in einer heute veröffentlichten Pressemeldung gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Bedeutung und es gibt nicht wenige, die es mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen werden.

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Bayer Schering: Duogynon-Opfer reichen Klage ein

Das Magazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über eine Klage von Medikamenten-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der Firma Schering unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebenen Präparate führten unter anderem zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

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AUTO CLUB EUROPA: EU-Knöllchen verstösst gegen deutsches Grundgesetz

2. Verkehrsrechtstag des ACE Auto Club Europa am 25. und 26.Juni in Erfurt beruft sich auf deutsches Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag In Erfurt, der Landeshauptstadt von Thüringen fand bis zum 26.Juni eine Konferenz des ACE Auto Club Europa statt, auf der Verkehrsrechtsexperten und Juristen ganz klar deutlich machten, dass das Grundgesetz Deutschlands höher steht als EU-Recht und wiesen dabei auf das Lissabon-Urteil vom 30.06.09 des Bundesverfassungsgerichtes hin.

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Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die HĂĽrden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestärkt. Vorausgegangen waren die Auflagen des Polizeipräsidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht fĂĽr das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 1. März 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem Kläger recht. (1) Unter Punkt 2b in der UrteilsbegrĂĽndung hiess es: „Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschĂĽchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Ă–ffentlichkeit als möglicherweise gefährlich erscheinen zu lassen und damit potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten.“

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