Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz-Observierung von Dr. Rolf Gössner rechtwidrig
Juristische Handschellen für das Bundesamt für Verfassungsschutz und somit für das Dulden von ungesetzlicher Spionage von Bürgern durch das Bundesinnenministerium und die Bundesrepublik Deutschland durch deutsches Gericht angeordnet: das BfV ist kein eigener Staat im Staat Die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat am 3.Februar 2011 ihr Urteil in dem Verfahren des Juristen „Dr. Rolf Gössner gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesrepublik Deutschland“ verkündet. Radio Utopie berichtete am 19.November 2008 ausführlich in dem Beitrag „Verkehrte Welt“- Rolf Gössner: Kämpfer für Menschenrechte vier Jahrzehnte als brisanter Staatsfeind observiert über das laufende Klageverfahren „Dr. Gössner gegen die Bundesrepublik Deutschland“, in dem er von dem Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß vertreten wurde.
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