Imperialer Komplex: Rochade-Versuch von Heiko Maas

Iranabkommen, „Europe United“, „Europäischer Währungsfonds“, neues Banken-Zahlungssystem: eine Analyse zu Heiko Maas‘ Gastartikel im „Handelsblatt“. Der Außenminister von Deutschland, Heiko Maas, Heiko Maas propagiert in einer quasi-Regierungserklärung im „Handelsblatt“ zum x-ten Male die zweiten Vereinigten Staaten auf dem Planeten, nämlich die über den Kontinent Europa. Um die „Vereinigten Staaten von Europa“ und damit den Selbstmord der europäischen Demokratien zu retten, der seit dem Auffliegen der Demokratie-Simulation in Deutschland erklärtes Endziel nicht nur der „S.P.D“, sondern aller Bundestagsparteien ist (mit Ausnahme der vernachlässigbaren „C.S.U.“ und „A.f.D.“), versucht Außenminister Maas die Regierungskrise des bisher nie in Zweifel gezogenen Großen Bruders in Washington zu nutzen und aus der Not eine Offensive zu machen. Er bringt dafür ein paar Geschenke mit:

Wer die Gewaltenteilung ignoriert, will sie beseitigen

Die alte Maulwurfs-Nummer „Wir müssen das Grundgesetz wegen denen opfern gegen die wir es verteidigen“ will offenbar mit dem Spaten erschlagen werden. Schon vor zwölf Jahren warnte ich vor einer Kampagne der bürgerlichen Medien und „großen Koalition“ gegen Verfassung und Gewaltenteilung, nach dem Motto „diese-Moslems-haben-was-gegen-unser-Grundgesetz“, „also-müssen-wir-es-zuerst-stürzen“ (dieser Artikel vom August 2006 wurde nach der Gründung der Medienstation Radio Utopie Anfang 2007 unserem Archiv hinzugefügt). Nicht nur in diesem Zusammenhang hat nun zum ersten Mal überhaupt eine hochrangige Juristin offen ausgesprochen, dass das Agieren der Bundesregierung nicht der vom Grundgesetz diktierten Gewaltenteilung entspricht.

Israel: Großdemonstration gegen „Nationalstaatsgesetz“

Am 4. November 1995 wurde auf dem heute nach ihm benannten Rabin Platz der israelische Ministerpräsident Yitzhak Rabin nach dieser Rede von einem faschistischen Attentäter ermordet. Ein halbes Jahr später kam Benjamin Netanyahu an die Macht. Über 22 Jahre später nun demonstrieren in diesen Minuten Zehntausende in der größten interreligiösen, interethnischen und interkulturellen Demonstration in der Geschichte Israels gegen das von der Regierung Netanyahu in Form eines der israelischen „Grundgesetze“ eingebrachte neue „Nationalstaatsgesetz“, welches unvereinbar ist mit der israelischen Unabhängigkeitserklärung von 1948.

Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkürlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.