Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte.

Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert. Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt.

C.E.T.A.: Das Programm zwischen den Ohren

Die „Europäische Union“ hat keine Kompetenz über die derzeit 28 Demokratien zu entscheiden, die sie überhaupt erst bilden und ohne die sie nichts ist. Die Bundesregierung hat keine Kompetenz unsere Demokratie zu ignorieren, ohne die sie nichts ist.

Das Entstaatlichungsunterprogramm C.E.T.A., geplanter Rammbock für T.T.I.P., kommt nicht an unserem Parlament vorbei. Und auch nicht an unserer Republik und Verfassung. Und widerspricht es dieser, kommt es nicht durch.

Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz

Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und über das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins BND-Gesetz befördern.

„Besonderen Reiz das Kanzleramt kraftvoll vor den Kadi zu bringen“

Liebe Anwesende, Freundinnen und Freunde,
im ungleichen Kampf David gegen Goliath hatte es einen besonderen Reiz, das Kanzleramt kraftvoll vor den Kadi zu bringen mit dem Bemühen, die massive Einflussnahme der Bundesregierung auf den Weiterbau von Stuttgart 21 als rechtswidrig zu entschwärzen. Schon vor dem Prozesstermin am 26. Mai und durch das Prozessergebnis haben wir letzte Woche und heute eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreicht. Der Kampf ums Recht mit dem Kanzleramt geschah auf Augenhöhe. Die treibende Kraft seid Ihr.