Illegale Waffen gehören der U.N.O.

Am Abend des 17.September 2015 wurde ein Teil des Hafengeländes der zweitgrössten kenianischen Stadt Mombasa nach einer Exekutivorder des Präsidenten von Sondereinsatzkräften von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh hermetisch abgeriegelt. Beteiligt an der Razzia waren britische Kräfte, Geheimdienstagenten und die G.S.U.-Spezialkräfte der kenianischen Polizei.

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Obamas Russisches Roulette

Joe Biden mag die europäischen Kritiken an den Wirtschaftssanktionen gegen Russland „ärgerlich“ finden, aber die Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika müssen verstehen, dass wir nicht bedroht werden von diesem friedlichen Land, das die größte Landfläche der Erde einnimmt. Die Bedrohung kommt von uns, und wenn es zu einem entscheidenden Kampf kommt, werde zum Beispiel ich keine Freude haben beim Gedanken, dass meine amerikanischen Brüder um die halbe Welt fahren, um meine russischen Brüder bis aufs Blut zu bekämpfen, die ihr Leben dafür geben werden, um ihre Mütter und Väter, Schwestern und Brüder zu beschützen.

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Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf.