„Hauptausschuss“: Wie der Bundestag in „neuer Staatspraxis“ erneut die Verfassung ignoriert

Obwohl das Grundgesetz dem Parlament die Einsetzung einer Geschäftsordnung und von sechs Ausschüssen diktiert, verweigert dies der Bundestag bei seiner konstituierenden Sitzung.

Stattdessen versucht die immer noch geschäftsführende Regierung aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ in „neuer Staatspraxis“ abermals, wie in 2013, die Installation eines dem Grundgesetz unbekannten Hauptausschusses, „einer Art Politbüro“. Und das gesamte Parlament, alle Parteien und Abgeordneten, wahrt darüber bei der ersten Sitzung Stillschweigen.

Ein neuer Start

Ich bin davon überzeugt, dass es eine rechte Minderheit und eine linke Minderheit gibt. Zwischen beiden gibt es eine große Menge Leute, die auf eine Botschaft warten, die sich Frieden wünscht, aber gehirngewaschen ist und nun glaubt, dass Frieden unmöglich ist („es gibt keinen Partner“).

Was wir dringend benötigen, ist ein neuer Anfang.