Verwaltungsgericht Schwerin: Festsetzungen von Demonstranten zu G8 in Heiligendamm gesetzeswidrig

RAV, Verein der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte veröffentlichte am 5.Oktober folgende Pressemitteilung zu dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Schwerin zu den nicht durch Gesetz gedeckten Festnahmen von G8-Demonstranten in Heiligendamm im Jahr 2007, von denen viele in Käfige gesteckt wurden als wären sie eine Beute, Freiwild ähnlich den gefangenen Wildtieren von kriminellen Wilderern in Afrika und keine Menschen in einem Rechtsstaat. Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin zu rechtswidrigen Freiheitsentziehungen in den G8-Käfigen von Rostock

Gewalt in Stuttgart als Testfall

Hungernde, Kranke, Rentner und Beamte? Carl Schmitt als Vater dieser Gewalt? 1. Das Übermaß von Stuttgart Dass die Polizei Menschen, die in friedlichem zivilem Ungehorsam eine Baustelle blockieren, wegtragen darf, ist ok – mit so wenig Gewalteinsatz wie möglich. Wer polizeiliche Einsatzfahrzeuge besetzt, muss umso mehr damit rechnen, weggetragen zu werden, und darüber hinaus mit weiteren rechtsstaatlichen Folgen.

Mitschnitt des gemeinsamen Radiointerviews mit Parkschützer-Sprecher Matthias von Herrmann

„Stuttgart 21“: Glasklar erläuterte der trefflich erwählte Pressesprecher der Stuttgarter Parkschützer, Matthias von Herrmann, am 1.Oktober in einem gemeinsamen Interview von Daniel Neun (Radio Utopie), Freeman (Alles Schall und Rauch) und Jens Blecker (Infokrieger News), wie es um die emotionale Prädisposition der sich durch nahezu alle Schichten ziehenden Stuttgarter Bürgerschaft in diesem Konflikt bestellt ist, welche eine seit langem nicht gesehene Opferbereitschaft während ihres zivilen Ungehorsams hinzunehmen bereit war, als trotz der brutalen Übergriffe seitens der befehligten Polizei keine Gegengewalt ergriffen wurde.

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