Verwaltungsgericht Schwerin: Festsetzungen von Demonstranten zu G8 in Heiligendamm gesetzeswidrig
RAV, Verein der RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lte fĂŒr Demokratie und Menschenrechte veröffentlichte am 5.Oktober folgende Pressemitteilung zu dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Schwerin zu den nicht durch Gesetz gedeckten Festnahmen von G8-Demonstranten in Heiligendamm im Jahr 2007, von denen viele in KĂ€fige gesteckt wurden als wĂ€ren sie eine Beute, Freiwild Ă€hnlich den gefangenen Wildtieren von kriminellen Wilderern in Afrika und keine Menschen in einem Rechtsstaat.
Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin zu rechtswidrigen Freiheitsentziehungen in den G8-KĂ€figen von Rostock
3 Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm bestÀtigt das Verwaltungsgericht Schwerin in einer Vielzahl anhÀngig gemachter Klagen, dass die Ingewahrsamnahmen und die Haftbedingungen rechtswidrig waren und Betroffenen zu Unrecht Telefonate mit Vertrauenspersonen und RechtsanwÀltInnen verweigert wurden.
â Die Gerichtsurteile bestĂ€tigen unsere Rechtsauffassung. Die Ingewahrsamnahmen waren von Beginn an rechtswidrig und die Inhaftierung in âKĂ€figenâ ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum verstöĂt gegen die MenschenwĂŒrde. Das Vorgehen der verantwortlichen Polizeibehörden war in den ĂŒberwiegenden FĂ€llen willkĂŒrlich und wurde ohne jede Tatsachengrundlage sogar noch trotz gegenteiliger Richterentscheidungen fortgesetztâ kommentiert RechtsanwĂ€ltin Britta Eder aus Hamburg. Bereits wĂ€hrend des G8-Gipfels waren die Haftbedingungen in den Gefangenensammelstelle vom Anwaltlichen Notdienst, verschiedenen Menschenrechtsgruppen und dem RAV kritisiert worden. Die Polizei nutzt kĂ€figartige Gefangenensammelstellen weiterhin bei GroĂdemonstrationen wie etwa den Castortransporten.
Hintergrund:
Mehr als 1100 Menschen waren wĂ€hrend des G8-Gipfels in Rostock und Umgebung festgenommen und zu groĂem Teil in âKĂ€figenâ eingepfercht worden. Die âKĂ€figeâ, die in gröĂeren Hallen auf nacktem Steinboden aufgestellt worden waren, waren ĂŒberfĂŒllt und nicht einmal mit Pritschen ausgestattet, so dass die Gefangenen auf dem blanken Boden liegen mussten. Rund um die Uhr wurden sie dort mit Hilfe von Videokameras ĂŒberwacht. Einige der Betroffenen blieben auch in den âKĂ€figenâ noch mittels sog. Kabelbindern gefesselt. Ausreichend Trinkwasser oder ToilettengĂ€nge wurden verweigert, das Licht brannte 24 Stunden am Tag.
Zudem wurde in vielen FĂ€llen der Rechtsschutz vereitelt, Anwaltstelefonate lange Zeit verhindert, Haftrichter zu spĂ€t oder ĂŒberhaupt nicht konsultiert. In ca. 95 % der FĂ€lle, in denen eine VorfĂŒhrung erfolgte, veranlassten die Haftrichter sofortige Entlassungen.
14 GlobalisierungskritikerInnen aus Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern hatten nach dem G8-Gipfel beim Verwaltungsgericht Schwerin Klagen wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung, Fesselung, unmenschlichen Haftbedingungen und Verweigerung von Anwaltskontakten wÀhrend ihrer Inhaftierung eingereicht. Zudem wurde Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung u.a. gegen den Leiter der Gefangenensammelstelle gestellt.
Gerichtsurteile:
Im Laufe der anhĂ€ngigen Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Schwerin bereits vor einigen Monaten gegenĂŒber den Prozessbeteiligten darauf hingewiesen, dass es die Rechtsauffassung der KlĂ€ger teile und ihre Klagen begrĂŒndet sein dĂŒrften. Auch hinsichtlich der Art und Weise der Behandlung der KlĂ€gerInnen im Gewahrsam bestehe wohl ein Anspruch der KlĂ€gerInnen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit.
In Folge dessen erkannte auch die Polizeidirektion Rostock an, dass die Klagen zu Recht erhoben wurden. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat daraufhin sog. Anerkenntnisurteile erlassen und nicht nur festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme als solches rechtswidrig waren, sondern darĂŒber hinaus, âdass die Art und Weise der Behandlung im Gewahrsam, insbesondere die Unterbringung, die Videographie und die Fesselung der KlĂ€gerin wie auch die verspĂ€tete GewĂ€hrung bzw. NichtgewĂ€hrung eines Telefonats mit einer Person des Vertrauens rechtswidrig gewesen ist.â
Die Betroffenen werden nun durch ihrer RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lte die Geltendmachung von SchadensersatzansprĂŒchen prĂŒfen lassen.
Neben der Rehabilitierung ging es den Betroffenen bei den Feststellungsklagen auch darum, die Desinformationspolitik seitens der Polizei und des Schweriner Innenministers Lorenz Caffier (CDU) zu thematisieren und eine solche Praxis in Zukunft zu verhindern. Insbesondere Innenminister Caffier hatte nach dem G8-Gipfel mehrfach gegenĂŒber Medien und ParlamentsausschĂŒssen versucht, die Massenverhaftungen als legitim darzustellen, die unmenschlichen Haftbedingungen zu bagatellisieren sowie die Fesselung in den Gefangenensammelstellen und die Verweigerung von Anwaltskontakten zu leugnen.
âSolch einem unverantwortlichen Handeln und einer derart menschenrechtswidrigen Praxis erteilten die Gerichte eine klare Absageâ, kommentiert Britta Eder.
Der RAV fordert die Polizei und die weiteren verantwortlichen Stellen in den Innenministerien des Bundes und der LĂ€nder auf, diese Entscheidungen ernst zu nehmen und bei GroĂereignissen, wie beispielsweise den bevorstehenden Massenprotesten gegen AtommĂŒll-Transporte ins niedersĂ€chsische Gorleben, die Grundrechte protestierender BĂŒrgerinnen und BĂŒrger zu wahren.
FĂŒr RĂŒckfragen steht Ihnen RechtsanwĂ€ltin Britta Eder, Tel-Nr. 0176-207 56 46 oder 040/32033756 zur VerfĂŒgung.
