Palmyra: Verrat in Damaskus und Moskau

Wenn jemand menschenverachtenden Mörderbanden und terroristischen Söldnern, die unter der Flagge von „Islamischer Staat“, „I.S.I.S.“, „I.S.I.L“ operieren bzw „Daesh“ genannt werden, Dutzende von schweren und leichten Panzern, Artillerie, Panzerabwehrwaffen, riesige Mengen an Munition und auch noch Luftabwehrpanzer („Shilka“) ĂŒberlĂ€sst, sind wir bei Radio Utopie not amused.

Das gilt auch dann, wenn die MilitÀrs von Syrien und Russland das tun.

Das war kein „UnglĂŒck“ oder „Versehen“. Das war eine organisierte Übergabe. Und das werden die Verantwortlichen in Syrien und Russland noch bereuen.

Kriegspropaganda und Geschnatter wo man nur hinschaut

Erfundene Zahlen und Behauptungen ĂŒber verschwundene, evakuierte und befreite Zivilisten in bzw aus dem noch nicht befreiten Abschnitt im Osten von Aleppo machen die Runde. Dabei halten alle Beteiligten dieses Stille-Post-Geschnatters die Menschheit offensichtlich fĂŒr einen Haufen Schwachköpfe und behalten damit Recht, wenigstens was die bei Contralinken so berĂŒhmten „MehrheitsfĂ€higen“ angeht.

Haben „EuropĂ€ische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „EuropĂ€ische Union“ ein MilitĂ€rpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines BĂŒndnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. DiesbezĂŒglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „EuropĂ€ische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur ErgĂ€nzung des Grundgesetzes“. Diese VerfassungsĂ€nderungen, die u.a. die Gewaltenteilung fĂŒr das Grundrecht der BĂŒrger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage fĂŒr den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂŒr im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt. Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausfĂŒhrenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in MilitĂ€r und Geheimdiensten) quasi als juristische „SchlĂ€fer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten. Aber welchen Falles? Und durch wen?