Libyen-Einsatz deutscher Soldaten: Das verfassungsklägliche Placebo Bundestag
Die Bundestagsfraktion von BĂźndnis 90/Die GrĂźnen kĂźndigt wegen des im Februar ohne Beteiligung des Parlamentes erfolgten Einsatzes deutscher Soldaten in Libyen Verfassungsklage gegen die Regierung an. Dabei stellt sie keine einzige diesbzĂźglich von der Regierung aufgestellte Behauptung der Regierung in Frage. Die Linksfraktion ist noch konsequenter: sie tut Ăźberhaupt nichts oder sabotiert sich selbst und arbeitet in Teilen der Regierung sogar direkt zu. Dabei entsteht vor dem Gerichtshof der Ăffentlichen Meinung der Eindruck eines Parlamentes, in dem die einen selbstbewusst lĂźgen, die anderen nichts als wegrennen und der Ăźberwiegende Teil nicht einmal lesen kann oder will. Im Libyen-Krieg spielt die deutsche Republik bekanntlich die entscheidende Rolle. Nicht umsonst tagten gestern die Aussenminister der Nato-Mitgliedsstaaten in Berlin. Nicht umsonst standen anschlieĂend US-AuĂenministerin Hillary Clinton und die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (wie immer mit den Händen penetrant ihre Pyramide formend) skurril lächelnd vor den Kameras. Nicht umsonst bekundete die nach verheerenden Wahlniederlagen der CDU innenpolitisch auf sehr dĂźnnem Eis stehende Merkel ihre „uneingeschränkte“ UnterstĂźtzung (1) fĂźr die Ziele der uneingeschränkte Kriegsvollmacht UN Resolution 1973, welche die Grundlage fĂźr den uneingeschränkten Krieg in Libyen darstellt. Nicht umsonst. Oder doch?
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