Facebook blockiert wieder teleSUR

Die Seite von teleSUR English wurde in diesem Jahr zum zweiten Mal aus Facebook entfernt, ohne dass ein besonderer Grund angegeben wurde. Es sollte angemerkt werden, dass Facebook das erste Mal, als dies im Januar 2018 stattfand, KEINE ErklĂ€rung geliefert hat, trotz unserer besten BemĂŒhungen, ihre GrĂŒnde zu verstehen. Dies ist eine alarmierende Entwicklung angesichts der kĂŒrzlichen Schließung von Seiten, die nicht zu einer gĂ€ngigen ErzĂ€hlung passen.“

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Israel: Großdemonstration gegen „Nationalstaatsgesetz“

Am 4. November 1995 wurde auf dem heute nach ihm benannten Rabin Platz der israelische MinisterprĂ€sident Yitzhak Rabin nach dieser Rede von einem faschistischen AttentĂ€ter ermordet. Ein halbes Jahr spĂ€ter kam Benjamin Netanyahu an die Macht. Über 22 Jahre spĂ€ter nun demonstrieren in diesen Minuten Zehntausende in der grĂ¶ĂŸten interreligiösen, interethnischen und interkulturellen Demonstration in der Geschichte Israels gegen das von der Regierung Netanyahu in Form eines der israelischen „Grundgesetze“ eingebrachte neue „Nationalstaatsgesetz“, welches unvereinbar ist mit der israelischen UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung von 1948.

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemĂ€ĂŸ gewĂ€hlt. Zusammenfassung SĂ€mtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf LĂ€nderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „ĂŒberwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafĂŒr irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafĂŒr nicht einmal ein Gesetz. Der dafĂŒr erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „GefĂ€hrder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkĂŒrlich auserwĂ€hlte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.

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