Höchste Erwerbslosigkeit der Staaten mit Euro-System seit dessen EinfĂŒhrung

Die EU-Statistikbehörde Eurostat meldet heute die höchste Erwerbslosen-Quote der 1992 durch die Maastricht-VertrĂ€ge geschaffenen „EuropĂ€ischen Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion“ (EWU) seit EinfĂŒhrung des Euro-Systems in 17 Staaten ab 1999. Auch im WĂ€hrungsgebiet selbst ist die Erwerbslosigkeit („Arbeitslosigkeit“) so hoch wie noch nie seit EinfĂŒhrung der WĂ€hrung.

Mein Rat an den Stuttgarter Ratschlag: Kurs halten, Aktionskonsens halten, zur OB-Wahl antreten

GeschÀtzte Stuttgarterinnen und Stuttgarter.

Eure in der Republik einmalige BĂŒrgerbewegung gegen das urbane und verkehrsindustrielle Programm „Stuttgart 21“ (S21), welches wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke von Turin nach Lyon durch das Susa-Tal Teil der Jahrzehnte alten EU-Agenda TEN („TranseuropĂ€ische Netze“, „Transeuropean networks“) ist, steht vor einem Großen Ratschlag. Überwacht von Geheimdiensten und Polizei, verraten und verkauft von den etablierten Parteien, im Widerstand gegen ein sinnfreies, verfassungswidrig ĂŒber Mischfinanzierung aus Mitteln von Bund und Land subventioniertes kommerzielles Industrie- und Immobilien-Programm der vom Allgemeingut zum Staatskonzern mutierten Deutschen Bahn AG, seid Ihr nach Jahren der selbstorganisierten und mĂŒhsam allein gegen alle aufgebauten BĂŒrgerbewegung fest verankert in der Bevölkerung, die Euch auch nach den von Kapital und Staat im Stadtgebiet zelebrierten Zerstörungsorgien und DemĂŒtigungsversuchen viel Sympathie, viel Respekt und signifikante UnterstĂŒtzung gibt, nicht nur in Stuttgart selbst, sondern in der ganzen Republik.

Die Note Neun der Demokratie

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Urteil 2 BvE 8/11 geurteilt, daß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) die Abgeordneten des Bundestages „in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes“ verletzt“. Die Verfassungsrichter des 2. Senats unter Andreas Vosskuhle drĂŒckten sich aber einstimmig davor, das Gesetz oder auch nur § 3 Absatz 3 StabMechG als verfassungswidrig zu erkennen. Karlsruhe ordnete lediglich eine andere Auslegung des Gesetzes an. Damit ist, entgegen dem Tenor in der Berichterstattung, auch das EFSF-Geheimgremium des Bundestags keineswegs aufgehoben. Es muss lediglich unter BerĂŒcksichtigung rudimentĂ€rster parlamentarisch-demokratischer Gesichtspunkte neu gewĂ€hlt werden.

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