Frankreich: Hollande kĂŒndigt Aufhebung des Ausnahmezustands an, Attentat in Nizza, Hollande will Ausnahmezustand doch verlĂ€ngern

Frankreich, Nationalfeiertag: PrĂ€sident Hollande kĂŒndigt Aufhebung des Ausnahmezustands an und droht dem starken Mann Frankreichs, Wirtschaftsminister Macron, mit Rauswurf. Am Abend gibt es ein blutiges Attentat in  Nizza. Danach kĂŒndigt Hollande an, den Ausnahmezustand doch verlĂ€ngern lassen zu wollen. Im Hintergrund stehen Macrons PlĂ€ne fĂŒr eine „NeugrĂŒndung Europas“ und die nĂ€chste Wahl des PrĂ€sidenten von Frankreich in 2017. Gestern kĂŒndigte der PrĂ€sident von Frankreich, Francois Hollande, an, auf den Versuch einer weiteren VerlĂ€ngerung des nach den Attentaten in Paris am 13. November 2015 verhĂ€ngten Ausnahmezustands verzichten zu wollen. Nach Artikel 36 der Verfassung der FĂŒnften Republik muss der PrĂ€sident die  Ausnahmezustand durch das Parlament genehmigen lassen. Um das zu umgehen, hatten Hollande und seine contralinken Regierungsparteien „Sozialisten“, „GrĂŒne“ und „Radikale Linke“ bereits versucht die Verfassung zu Ă€ndern. Ende MĂ€rz 2016 scheiterten die contralinken Putschisten, ausgerechnet an den Konservativen und der notwendigen Drei-FĂŒnftel-Mehrheit im Kongress (Senat und Nationalversammlung) krochen zu Kreuze. Maßgeblicher Faktor in der Regierung von Frankreich, die offiziell dem PrĂ€sidenten untersteht, ist der Finanzextremist Emmanuel Macron.

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil ĂŒber die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden ĂŒber ausgewĂ€hlte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die AktivitĂ€ten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „GrĂŒne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien gefĂŒhrten Landesregierungen in ThĂŒringen und Baden-WĂŒrttemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). NĂ€chsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche TotalĂŒberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnĂ€chst ein Verfassungsurteil, welches dies Ă€ndern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentĂ€r wieder in Funktion setzen könnte.

TotalĂŒberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nĂ€chsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz prĂ€zisiert. Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-AffĂ€re außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfĂŒllt.