Die Iran Situation: Israels windiger Bluff und Deutschlands Rolle

US-Vizepräsident Bidens Äusserungen über einen möglichen Angriff Israels auf Iran im Wortlaut / Statement von ranghöchstem US-Militär Mike Mullen / angebliche Verlegung der atomaren israelischen Erstschlagswaffe deutscher Produktion, der Dolphin-U-Boote, in das Rote Meer / Berichte über angebliche Öffnung des Luftraumes von Saudi-Arabien für israelische Luftangriffe auf den Iran / deutsche Tornado-Piloten üben den Atombombenabwurf, Änderung der Zentralen Dienstvorschrift 15/2 ”Taschenkarte” geplant.

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Der SPD-Krieg am Hindukusch

Afghanistan: Über Witzkanzler-Kandidat Steinmeier schlägt das Wasser zusammen. Es ist nicht Frank-Walter Steinmeiers Tag heute. Man könnte sogar ganz texanisch sagen: “That´ll be the day” – der Tag kommt nie…

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Orwellsche Daten-Tauschbörse mit USA soll Freitag im Bundestag legalisiert werden

Sogar der Bundesrat widerspricht artig dem “Anti-Terror-Abkommen” der Bundesregierung, Hamburgs grüner Justizsenator legt in Länderkommission Veto ein. Laut Auskunft der FDP-Bundestagsfraktion unterzeichnete die Bundesregierung am 11.März 2008 ein Datentausch-Abkommen mit den USA, welches vom Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble CDU und dem Bundesjustizministerium unter Brigitte Zypries SPD gemeinsam geplant und ausgearbeitet worden war.

FĂĽr ein paar Wochenenden mehr

Der ex-BND-Chef und stellv.Innenminister Hanning versucht mit neuem “Terror vor der Bundestagswahl” den Schrecken der demnächst gefeuerten Bundesregierung zu mildern. Die Spatzen pfeifen es aus den Fenstern der Geschichte: diese Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU steht vor einer vernichtenden Wahlniederlage.

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Wir sind Souverän

Die Bedeutung des Urteils zum Lissabon-Vertrag durch das Bundesverfassungsgericht wird der neuen Berliner Republik erst langsam bewusst werden. Gestern urteilte der Bundesverfassungsgerichtshof, es sei “allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt”. Ebenso sei “keinem Verfassungsorgan..die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.” Artikel 79 Absatz 3 definiere als “absolute Grenze” die Anpassung des Grundgesetzes an die EU, dessen “geschützter Mindeststandard” nicht unterschritten werden darf. Damit ist nicht nur ein EU-Staat oder eine EU-Verfassung vom Tisch, sondern die Bürokraten und Regierungen in Brüssel haben sich bei ihren Entscheidungen künftig an das Grundgesetz zu halten, was Karlsruhe als “geltende Verfassung” der Deutschen bestimmte. (1)