Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe fĂĽr die Griechenland-Gläubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe. Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulärer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro fĂĽr die Finanzgläubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas VoĂźkuhle (mittlerweile Präsident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern fĂĽr Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite Senat lieĂź sich ein Jahr Zeit, um nun heute einen ersten mĂĽndlichen Verhandlungstermin anzusetzen, der um 10 Uhr begonnen hat. Er fasste zudem mehrere Klagen (2 BvR 987/10, 2 BvR 1099/10, 2 BvR 1485/10) zusammen. Heute erschien dazu ein Interview mit Peter Gauweiler im Bayrischen Rundfunk. „Erschien“ ist vielleicht ĂĽbertrieben. Man konnte es finden, wenn man suchen wollte und auch tat, was man wollte. Schriftliche AuszĂĽge erschienen beim BR ĂĽberhaupt nicht und in der Informationsindustrie nur spärlich.