GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz erklärt.

Reine Oberflächenkosmetik: Rückbau der Mauer in Gorleben angekündigt

Es gehe nun darum, die Anlage auf einen üblichen industriellen Standard zu bringen und bürgernäher zu gestalten, sagte König laut Süddeutscher Zeitung. „Diese Mauern passen nicht mehr in unsere Zeit.“ Er kündigte an, ein großer Teil der Gebäude solle abgerissen werden, andere sollen anderweitig genutzt werden. Für Verwaltung und Betrieb des Schachtes sollen nur einige wenige Gebäude übrig bleiben, darunter die Schachtanlagen.

Vier Schaufelradbagger im Braunkohletagebau Hambach besetzt

Auf 70 m Höhe schlugen sie mit Planen als Sonnenschutz ihr Lager auf und rollten Transparente aus, in denen sie erneut auf einen sofortigen Kohleausstieg und einen Rodungsstopp im Hambacher Forst drängen. „Es ist längst bekannt, dass die Bewohnbarkeit des Planeten auf dem Spiel steht. Genau so klar ist, dass es Alternativen zur ineffizienten Kohleverstromung gibt“, sagte eine Aktivistin

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