250te Montagsdemo gegen Stuttgart 21: „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt“

08_12_2014__250te Montagsdemo gegen Programm Stuttgart 21

PresseerklÀrung von Rechtsanwalt Roland Kugler vom 5. Dezember

Verwaltungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg bestĂ€tigt: Lautenschlagerstraße ist fĂŒr 250. Montagsdemonstration gegen „Stuttgart 21“ (S21) am 8. Dezember wegen Sicherheitsbedenken nicht geeignet!

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestĂ€tigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid fĂŒr die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße fĂŒr die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist. Der
Verwaltungsgerichtshof verweist auch darauf, dass in den von der
Versammlungsbehörde zugewiesenen Bereich der Lautenschlagerstraße
zwischen Schillerstraße und Kronenstraße nach frĂŒheren Angaben des
Ordnungsamtes in anderen Verfahren nur ungefÀhr 3000 Menschen passen.

Insbesondere hĂ€lt es der Verwaltungsgerichtshof fĂŒr zweifelhaft, ob die
Zuweisung eines zu kleinen Versammlungsortes nicht mit erheblichen
Gefahren fĂŒr die Versammlungsteilnehmer oder fĂŒr vorbeikommende
FußgĂ€ngern oder Anwohner verbunden ist.

Der Verwaltungsgerichtshof schreibt in seinem Beschluss vom heutigen Tage (5.12.) hierzu wörtlich:

„Ob nach den örtlichen VerhĂ€ltnissen eine Einbeziehung der Gehwege die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer, das Vorhandensein ausreichender Rettungswege und die Wahrnehmung aller im Zusammenhang mit dem Aufzug und dessen Umfeld wahrzunehmenden Polizeiaufgaben hinreichend gewĂ€hrleistet sind, erscheint erheblich zweifelhaft.“

Im Klartext:

Hiermit greift der Verwaltungsgerichtshof die vom Anmelder mehrfach
wiederholten Sicherheitsbedenken gegen die Lautenschlagerstraße in
vollem Umfang auf. Man kann nicht 5000 Menschen ohne GefÀhrdung auf einen Platz quetschen, auf den nur 3000 Menschen passen!

Es ist bedauerlich, dass es erst zweier gerichtlicher Entscheidungen
bedarf, um in Stuttgart das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
durchzusetzen.