Gesetzeslose Soldaten
Autor: Pablo Flock
Wie Regierungen Kriegsverbrecher vor Bestrafung schĂŒtzen
Am 5. Januar 2021 schoss ein französischer Helikopter in eine Menschenmenge in Zentralmali und tötete dabei rund 20 Personen die eine Hochzeit feierten, wie Bewohner des nahegelegenen Dorfes Bounti der französischen Nachrichtenagentur AFP berichteten.[1] Frankreich bestreitet, dass Zivilisten getötet worden seien. Drohnen hĂ€tten, je nach Quelle eine Stunde bis Tage zuvor, Informationen gesammelt, anhand derer die Getöteten als Terroristen ausgemacht wurden. Tabital Pulakuu, eine transnationale Organisation zur Förderung der Kultur der ethnischen Gruppe der Fulani, und Berichte von Ărzte ohne Grenzen bestĂ€tigten hingegen die Aussage der Dorfbewohner.[2]
Es steht also Aussage gegen Aussage. Wehren kann sich die verarmte Bevölkerung gegen die Angriffe aus der Luft kaum. Doch selbst wenn die lokale Bevölkerung, mit der UnterstĂŒtzung von international agierenden Menschenrechtsorganisationen, ein rechtsstaatliches Verfahren zur Anerkennung und EntschĂ€digung ihrer zivilen Opfer anstrebte, wĂ€re dies wenig aussichtsreich. Dies zeigte das kĂŒrzliche Scheitern einer Ă€hnlichen Initiative: Am 16. Dezember 2020 bestĂ€tigte das Bundesverfassungsgericht einen Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs von 2016 und urteilte damit, dass die Angehörigen der zivilen Opfer der Tanklaster-Bombardierung im afghanischen Kunduz kein Recht auf EntschĂ€digung haben. In der Nacht vom 2. auf den 3. September 2009 lieĂ der damalige Oberst Georg Klein zwei von Taliban entfĂŒhrte Tanklaster bombardieren, die in einer Furt feststeckten. Bei dem Angriff starben ca. 140 Menschen, der gröĂte Teil davon Zivilisten, die sich Benzin aus den festgefahrenen LKWs abzapfen wollten. Oberst Klein, der wohl fĂŒrchtete, dass die (bewegungsunfĂ€higen!) Tanklaster als fahrende Bomben gegen das Bundeswehrcamp eingesetzt werden könnten, habe mit der Bombardierung der Laster inklusive der umgebenden Menschenmengen keine Amtspflichtverletzung begangen, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht. Er habe wohl alle zur âVerfĂŒgung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpftâ und âbei der notwendigen ex ante-Betrachtung eine gĂŒltige Prognoseentscheidung getroffen.â[3] Das Bundesverfassungsgericht widerspricht zwar damit dem Bundesgerichtshof, der Schadensersatzzahlungen fĂŒr Amtspflichtverletzungen in militĂ€rischen AuslandseinsĂ€tzen grundsĂ€tzlich verneinte,[4] da Oberst Klein jedoch, auf Geheimdienstquellen verweisend, angab nichts von Zivilisten gewusst zu haben, ist er aus dem Schneider.[5] Auch innerhalb des Verteidigungsministeriums scheint der âPatzerâ, der in den tödlichsten deutschen Angriff seit dem Zweiten Weltkrieg mĂŒndete, nicht fĂŒr besonders schlimm befunden worden sein: 2013 wurde Klein Abteilungsleiter im neuen Bundeswehramt fĂŒr Personalmanagement und damit zum Brigadegeneral befördert.
Ăberall Fronten gegen die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen
Das Bombardement, das innerhalb der NATO fĂŒr fehlende Absprachen mit dem ISAF-Kommando und fĂŒr die fĂ€lschliche Angabe eines Angriffs auf NATO-Truppen kritisiert wurde, ist keinesfalls der einzige Fall von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in einem der tödlichsten Konflikt unserer Zeit, Afghanistan. Anschuldigungen und starke Indizien fĂŒr Kriegsverbrechen von Soldaten von allen kriegerischen Parteien sind bekannt. Neben Deutschland, wurden auch Verfahren gegen MilitĂ€rs aus anderen westlichen Staaten angestrebt oder sind am Laufen: Amerika, Australien und GroĂbritannien. Aber wie die deutschen Richter stellen sich die verantwortlichen Politiker meist hinter die Soldaten, die sich fĂŒr ihre AuĂenpolitik die HĂ€nde schmutzig machen.
In Australien wird seit 2016 gegen einige Mitglieder der Spezialeinheit SAS ermittelt, denen Exekutionen von unbewaffneten Afghanen vorgeworfen werden. Ehemalige Mitglieder der Spezialeinheit erhoben die VorwĂŒrfe. Geleaktes Videomaterial von solchen ErschieĂungen wurde von der Nachrichtenagentur ABC veröffentlicht und zirkulierte seitdem durch die sozialen Medien.[6] Sich sicher wĂ€hnend, dass die Aufnahmen der Helmkameras nie an die Ăffentlichkeit gelangen wĂŒrden, wurden die VorfĂ€lle auf Papier in ein regelkonformes Licht gerĂŒckt. Den Toten wurden zum Teil mitgebrachte Waffen auf die Brust gelegt, um sie als KĂ€mpfer darzustellen. Neu angekommene Soldaten wurden auf den Korpsgeist der Verschwiegenheit eingeschworen und teilweise gezwungen (illegale) Hinrichtungen von Gefangenen selbst durchzufĂŒhren. Diese Taufe mit dem Blut von Wehrlosen wurde in der Truppe âBloodingâ genannt.
âBloodingâ â die Taufe mit dem Blut von Wehrlosen
Nachdem rund vier Jahre lang in 55 VorfĂ€llen zwischen 2005 und 2016 ermittelt wurde und hunderte Zeugen aus afghanischen Dörfern und den australischen StreitkrĂ€ften befragt wurden, listet der im November 2020 veröffentlichte Bericht der internen Ermittlungen, der sogenannte Brereton Report, 39 âMordeâ an afghanischen Zivilisten auf und empfiehlt polizeiliche Ermittlungen gegen 19 der 25 beteiligten Soldaten.
Hohe GenerĂ€le und Politiker sind nun notwendigerweise bestĂŒrzt, schelten die Soldaten und entschuldigen sich bei den Angehörigen der Opfer und der afghanischen Bevölkerung und ihren Vertretern. Zuvor waren z.B. der ehemalige Premier Tony Abott und der ehemalige Verteidigungsminister Brendan Nelson den Elitesoldaten, von denen einer mit den höchsten Orden versehen ist, zur Seite gesprungen und verlangten, dass man vorsichtig sein mĂŒsse âSoldaten, die in der Hitze des Gefechts unter den Nebeln des Krieges handeln, mit den selben MaĂstĂ€ben wie Zivilisten zu beurteilen.â[7] Dem nicht genug: Im Juni 2019 fĂŒhrte die Polizei eine Razzia im GebĂ€ude der ABC durch. Die Ermittlungen gegen den fĂŒhrenden Journalisten der sogenannten Afghan Files wegen Geheimnisverrats wurden nun, kurz nach der Veröffentlichung des Berichts, im Dezember 2020 wegen fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt.
Besonders weit fortgeschritten ist die Kriminalisierung der Ermittlungen von Kriegsverbrechen in den USA. Als der Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag im MĂ€rz 2020 Ermittlungen wegen zwischen 2003 und 2014 geschehener Kriegsverbrechen in Afghanistan einleitete, lehnte die amerikanische Regierung diese energisch ab. Trumps damaliger Justizminister William Barr beschuldigte den ICC der Korruption und dass er Teil einer von Russland und âinternationalen Elitenâ ausgehenden Verschwörung sei.[8] Dass in dem Verfahren hauptsĂ€chlich gegen die Taliban und die afghanische Armee ermittelt wird, lĂ€sst diese, ohne Beweise vorgebrachte, Anschuldigungen zweifelhaft erscheinen. Doch, obwohl Amerika dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nie beigetreten ist, richten sich die Ermittlungen auch gegen amerikanische Soldaten, die solche Verbrechen in Afghanistan und in CIA-FoltergefĂ€ngnissen in Polen, RumĂ€nien und Litauen begangen haben sollen. Dies ist möglich, da auch Personen aus Nicht-Unterzeichner-Staaten verfolgt werden können, wenn die Verbrechen auf dem Boden von Mitgliedsstaaten des Römischen Statuts begangen werden. Doch so etwas wollen die USA gar nicht erst einreiĂen lassen. Anstatt sich zu den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit zu bekennen, verhĂ€ngten sie ökonomische Sanktionen und Einreiseverbote ĂŒber die zustĂ€ndigen Ermittler des ICC.
Massives Vorgehen gegen Whistleblower
Dies ĂŒberrascht natĂŒrlich nicht, wenn man bedenkt, mit welcher HĂ€rte und List gegen Chelsea Manning und Julian Assange vorgegangen wurde. Manning war die (damals der Bradley) Whistleblower*in, die Dokumente und Videos ĂŒber Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak und in Afghanistan auf der von Assange gegrĂŒndeten Plattform Wikileaks veröffentlichte. Manning wurde 2013 zu 35 Jahren Haft verurteilt, 2017 jedoch von Obama begnadigt. Nicht so Assange, der immer noch im britischen HochsicherheitsgefĂ€ngnis Belmarsh einsitzt, weil die USA in Berufung gegen das Urteil gehen, das eine Auslieferung in die USA am 4. Januar 2021 ablehnte. Aufgrund der psychischen und körperlichen Belastung durch die Jahre des Eingesperrt-Seins (z.T. wegen ggf. fingierten Sexualdelikten) sei Assanges Leben im Falle einer Auslieferung in Gefahr, weshalb dies nicht geschehen dĂŒrfe. In den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft fĂŒr die Veröffentlichung von Beweismaterial fĂŒr US-Kriegsverbrechen.
Trump begnadigte schieĂwĂŒtige Söldner
WĂ€hrend Whistleblower aufs HĂ€rteste verfolgt werden, begnadigte Donald Trump kurz vor Weihnachten 2020 vier mit Kriegsverbrechen beschuldigte Söldner der Sicherheitsfirma Blackwater. Diese schossen im sogenannten Nisour-Platz-Massaker im Irak scheinbar wahllos mit verschiedenen schweren GeschĂŒtzen auf Autos und Busse und töteten dabei mindestens 14 Zivilisten, darunter Kinder und eine Frau, die lebendig in einem Auto verbrannte. Die vier hĂ€tten âeine lange Geschichte des Dienstes fĂŒr die Nationâ, meinte Trump im offiziellen Statement der Begnadigung.[9] Die Hohe Kommission fĂŒr Menschenrechte der Vereinten Nationen verurteilte die Begnadigung als âAffront gegen die Gerechtigkeit und die Opfer des Nisour-Platz-Massakers und ihre Familienâ und nannte es eine Verletzung der nach internationalem Recht gĂŒltigen Pflicht, Kriegsverbrecher zur Verantwortung zu ziehen.[10]
GroĂbritannien: Straflosigkeit per Gesetz
WĂ€hrend die USA noch den Einzelfall der Strafverfolgung ihrer Kriegsverbrecher sanktioniert, geht das Vereinigte Königreich noch weiter und schafft ein Gesetz, das eine solche Verfolgung extrem erschweren soll. Mit dem Overseas Operations Bill, das gerade in der zweiten Kammer des britischen Parlaments, dem House of Lords, diskutiert wird,[11] sollen Verbrechen, die im Einsatz fĂŒr Staat und StreitkrĂ€fte auĂerhalb der britischen Inseln geschehen sind, nach fĂŒnf Jahren nicht mehr strafbar sein. Dieses Gesetz wĂŒrde nun rĂŒckwirkend auch die Verfolgung der in Afghanistan und im Irak geschehenen Kriegsverbrechen verhindern â und zwar nicht nur vor britischen, sondern auch vor internationalen Gerichtshöfen. Das Verteidigungsministerium nannte als Grund fĂŒr das Gesetz an erster Stelle auch den Wunsch, zivile Schadensersatzzahlungen von Gefolterten und unrechtmĂ€Ăig Inhaftierten zu stoppen, wofĂŒr das Ministerium bis 2017 rund 22 Millionen Pfund ausgeben musste. AuĂerdem beinhalte es die Forderung an Regierungen, âAusnahmenâ der Menschenrechte in ErwĂ€gung zu ziehen, wo es die âoperationelle EffektivitĂ€tâ erhöhe, zum Beispiel bei sicherheitsrelevanter Internierung.[12] Dass solche Ausnahme-Regelungen gegenĂŒber den Menschenrechten von Zivilisten vor Ort im Irak und in Afghanistan schon praktiziert worden seien, bezeugten verschiedene Soldaten gegenĂŒber dem Middle East Eye. In bestimmten Zeiten scheint es gang und gĂ€be gewesen zu sein, Zivilisten â nicht selten Jugendliche und Kinder â zu erschieĂen, die sich durch gĂ€ngige GegenstĂ€nde wie einem Handy oder einer Schaufel in der Hand verdĂ€chtigt machten, Taliban-Spitzel oder StraĂenbombenleger zu sein. Die Erlaubnis dafĂŒr sei, so die Soldaten, âvon ganz obenâ gekommen. In den Camps gab es alte Waffen aus der Soviet-Zeit, die nur dazu verwendet wurden, auf Fotos eine vorige Bewaffnung der Getöteten vorzutĂ€uschen.[13]
Ermordete Zivilisten als Kombattanten ausgegeben
Die Kommandanten versicherten den britischen Soldaten, dass nichts passieren wĂŒrde, wenn sie nur sagten, dass sie sich durch die Personen bedroht fĂŒhlten. Das jĂŒngste Urteil im Falle Kunduz drĂŒckt die selbe Rechtsauffassung aus, wo betont wird, dass ânicht jede Tötung einer Zivilperson im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen auch einen VerstoĂ gegen das humanitĂ€re Völkerrecht dar[stellt].â[14] Es muss nur bewiesen werden, dass eine solche Handlung nicht willkĂŒrlich stattfindet, also notwendig oder zumindest angebracht sei. Da die internen Berichte ĂŒber Tötungen nur von den Soldaten und Offizieren geschrieben werden, muss nur der Korpsgeist erhalten werden, bei der gemeinsamen Geschichte zu bleiben, die eine solche Notwendigkeit beinhaltet.
Manchmal sind die Soldaten in einem fremden Land wahrscheinlich wirklich verĂ€ngstigt â oder wĂŒtend um den Verlust ihrer Kameraden. Die nĂ€chtlichen Hausdurchsuchungen der australischen Soldaten waren wohl besonders brutal, nachdem einige Australier einem SelbstmordattentĂ€ter zum Opfer fielen. Und der Befehl zur Bombardierung der Tanklaster in Kunduz wurde gegeben nur Tage nachdem zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg ein deutscher Soldat in einem Feuergefecht eines Kampfeinsatzes starb.
Transnationale AufstandsbekÀmpfung
Feindliche GefĂŒhle zwischen Soldaten und Zivilbevölkerung liegen auch etwas in der Natur der Sache, wenn westliche Soldaten in ferne LĂ€nder ziehen, um lokale, traditionell-religiöse Aufstandsbewegungen zu zerschlagen, die sich aus der Landbevölkerung rekrutieren und gegen den westlichen Lebensstil und die Ausbeutung durch die urbanen Eliten stellen. Dies spiegelt sich in MilitĂ€r- und Medienberichten, wenn Dörfer oder Gegenden als âHochburgen der AufstĂ€ndischenâ beschrieben werden. Hinzu kommen rassistisches und WeiĂes Ăberlegenheits-Denken, das in den MilitĂ€rs der vier hier behandelten Nationen erwiesenermaĂen verbreitet ist. Doch mit solchen Leuten und solchen Mitteln werden die Menschen dieser Gegenden sicher nicht von den westlichen Werten begeistert werden, und die Installation pro-westlicher Regime beseitigt die sozialen Probleme, die diese Revolten hervorrufen, nicht. Letztendlich befeuern diese EinsĂ€tze die ursprĂŒnglichen Konflikte nur, was die Ausbreitung von Islamismus und Gewalt von Mali ĂŒber den gesamten Sahel und von Afghanistan ĂŒber ganz Zentralasien zeigt. Die Doppelmoral, Kriege zum Schutz der Menschenrechte zu fĂŒhren, ist schon lange offensichtlich.
Bei diesem Text handelt es sich um eine leicht verÀnderte Variante
eines Artikels, der zuerst bei Telepolis am 29. Januar 2021
erschien.
Anmerkungen
[1] AFP: France says dozens of jihadists were killed in weekend Mali airstrike france24.com 05.01.2021
[2] Islamistische Gruppen rekrutieren sich gerne aus der Fulani-Bevölkerung, die als (traditionell) landlose Pastoralisten, durch den Klimawandel verstĂ€rkt, mit anderen Ethnien im Konflikt um Ressourcen stehen. Deshalb kommt es immer wieder zu Ăbergriffen durch ethnische Milizen und die von der EU ausgebildete malische Armee auf Dörfer der Fulani (auch Fulbe, oder im französischen, Peul genannt).
[3] BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18.11.2020: B, II., 4., b) bundesverfassungsgericht.de
[4] BVerfG, Beschluss 18.11.2020: B, II., 3.
[5] Die minutiöse Auflistung der Geschehnisse des Spiegels wecken jedoch starke Zweifel, dass Klein nicht wissentlich Stimmen wie die der US-Piloten ignoriert habe, die scheinbar wenig ĂŒberzeugt davon waren, dass eine Gefahr von den Menschen auf dem Boden ausgehe. U. Demm, M.Feldenkirchen et.al: Ein deutsches Verbrechen spiegel.de 06.10.2016
[6] Ark Willacy, ABC Investigations and FourCorners: Culture of Cover-Up abc.net.au 17.03.2020
[7] Paul Daley: Australias special forces problem: why the SAS is facing a crisis theguardian.com 16.08.2020 (eigene Ăbersetzung)
[8] Matt Seylor: Pompeo slams international court after Trump approves economic sanctions on officials investigating US military for war crimes in Afghanistan abcnews.go.com 11.06.2020
[9] Zu lesen unter den Namen der Begnadigten: Nicholas Slatten, Paul Slough, Evan Liberty, and Dustin Heard. Statement from the Press Secretary Regarding Executive Grants of Clemency whitehouse.gov 22.12.2020
[10] Working Group on the Use of Mercenaries: US pardons for Blackwater guards an âaffront to justiceâ â UN experts ohchr.org 30.12.2020
[11] Der aktuelle Status des Gesetzes hier: bills.parliament.uk
[12] Der implizite Imperativ fĂŒr Regierungen, die Menschenrechte fĂŒr operationelle EffektivitĂ€t einzuschrĂ€nken, wird in den Explanatory Notes des Verteidigungsministeriums unter Paragraph 5. c. (S.4) erlĂ€utert. Das Motiv Schadensersatzforderungen, vom Ministerium âLawfareâ genannt, zu vermeiden findet sich unter Paragraph 6. (S.5) Overseas Operations (Service Personnel and Veterans) Bill. Explanatory Notes publications.parliament.uk 18.03.2020
[13] Ian Cobain: British army permitted shootings of civilians in Afghanistan and Iraq middleeasteye.net 04.02.2019
[14] BVerfG, Beschluss 18.11.2020: B, II., 4. a)
Veröffentlicht am 10. Februar 2021 auf Informationsstelle Militarisierung (IMI)
