Die Eurotheoretiker
ESM-Finanzierungsgesetz: „Mittelbare finanzielle Auswirkungen nicht bezifferbar“
Die im Bundestag vertretenen Parteien FDP, CDU und CSU haben, unter bereits angekĂŒndigter UnterstĂŒtzung von SPD und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, zur Installation einer internationalen Finazkontrollorganisation „EuropĂ€ischer StabilitĂ€tsmechanismus“ ESM nicht einen, sondern drei GesetzentwĂŒrfe eingebracht.
Nr.1, Drucksache 17/9046: Den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des EuropĂ€ischen StabilitĂ€tsmechanismus“. Dieser bestĂ€tigt im Wesentlichen die bereits erfolgte Unterschrift von Kanzlerin Angela Merkel unter den Vertrag.
Nr.2, Drucksache 17/9049: den „Entwurf eines Gesetzes zur Ănderung des Bundesschuldenwesengesetzes“. Dieser enthĂ€lt in § 4b „MehrheitsbeschlĂŒsse der GlĂ€ubiger“ in Absatz 1 Satz 9 die Ă€uĂerst bemerkenswerte Option der „Ănderung des Gerichtsstands, sofern in den Emissionsbedingungen ein auslĂ€ndischer Gerichtsstand
vereinbart wurde.“
Nr.3, Drucksache 17/9048: Den „Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am EuropĂ€ischen StabilitĂ€tsmechanismus“, das ESM-Finanzierungsgesetz / ESMFinG.
Im ESM-Finanzierungsgesetz § 1 „Ăbernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des EuropĂ€ischen StabilitĂ€tsmechanismus“ heisst es nun:
„(1) Zur ErfĂŒllung der Verpflichtungen aus dem Beitritt zum EuropĂ€ischen StabilitĂ€tsmechanismus beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des EuropĂ€ischen StabilitĂ€tsmechanismus in Höhe von 80 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,71712 Milliarden Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des EuropĂ€ischen StabilitĂ€tsmechanismus in Höhe von 620 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,30768 Milliarden Euro.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermĂ€chtigt, fĂŒr das abrufbare Kapital in Höhe von 168,30768 Milliarden Euro GewĂ€hrleistungen zu ĂŒbernehmen. Zahlungen auf das abrufbare Kapital sind im Rahmen des Bundeshaushalts zu leisten.“
Wie bereits erwĂ€hnt, sind im Gesetzentwurf unter Paragraph 3 „Beteiligungsrechte“ des Parlaments in Sachen Haushaltsbudget (zum Entsetzen nicht nur von Verfassungsrechtlern) bislang lediglich drei kleine PĂŒnktchen zu finden. Auch wurde bereits vor der ersten Lesung der ESM-Gesetze schon beschlossen, daĂ das Zugriff der geplanten internationalen Finanzkontrollorganisation auf die Staatsfinanzen der Unterzeichnerstaaten massiv erhöht werden soll. Aus CDU-Kreisen erfuhren die „Deutschen Mittelstands-Nachrichten“, daĂ Finanzminister SchĂ€uble vor seiner Abreise zur morgigen Konferenz der Eurogruppe bereits von seiner Rote-Backen-Fraktion CDU/CSU die Zustimmung fĂŒr staatliche „Rettungsschirme“ des Euro-Finanzsystems in Höhe von einer Billion Euro bekommen hat. Dies betrifft nicht nur den ESM, sondern auch die bereits vor ihrer GrĂŒndung vom Bundestag am 21. Mai 2010 mit einem Blanko-Scheck in Höhe von 123 Milliarden Euro (plus 20 Prozent) ausgestattete luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF.
Der Finanzminister der Grande Banque Societe Generale, Francois Baronin (nebenberuflich immer noch pro-euro-europĂ€ischer Staatsbediensteter seiner finanziellen Besatzungszone), wusste denn auch gleich mit durchaus passablen Vergleichen zwischen den Vorstellungen seiner Vorgesetzten und den Auswirkungen friedensschaffender MaĂnahmen zu glĂ€nzen:
„Der Schutzschirm ist ein bisschen so wie die Atomwaffe im militĂ€rischen Bereich. Es ist dafĂŒr gemacht, nicht eingesetzt zu werden, das ist Abschreckung.“
Abschreckung. Genau das richtige Stichwort. Wir schauen in den Entwurf vom ESM-Finanzierungsgesetz. Was sehen wir da unter Punkt D?
„Die mittelbaren finanziellen Auswirkungen sind nicht bezifferbar.„
Was fĂŒr eine glĂ€nzende Bilanz der Eurotheoretiker nach ihrem jahrelangen Vormarsch. Fehlt nur noch daĂ irgendjemand sich die Krone aufsetzt und mit roter Birne brĂŒllt: „DER EURO BIN ICH“. Dann hĂ€tten wir endlich alle beisammen in Deutschland.
