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Hoffnungslos abwehrbereit oder wie die Bundeswehr gegen „familienvisum.de“ kämpft
Von ter | 24.Dezember 2009
Liebe Leser der Online- Zeitung „Radio Utopie. Das Weihnachtsfest 2009 will ich mit einem geistigen Diebstahl einleiten. Der Autor des nachfolgenden Artikels ist “Tim Gerber”, Betreiber von www.familienvisum.de und technischer Redakteur der beim Heise Verlag erscheinenden Computerfachzeitschrift c`t. Deshalb: Lieber Herr Gerber, verklagen Sie nicht Daniel – verklagen Sie mich.
FROHE WEIHNACHTEN an Sie und Ihre Familie, sowie an Ihre Kollegen beim Heise-Verlag. Falls der „Dicke“ meckert, na dann meckert (mein) Kollege halt wieder. Grüßen Sie ihn von mir, auch wenn er meckert.
Lesenswerter Artikel von http://www.familienvisum.de/Visum/abwehrbereit.html
Autor Tim Gerber (Gestohlen von ter)
Im Sommer 2008 habe ich beim Verteidigungsministerium eine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützte Anfrage gestellt. Darin ging es um das Verhältnis deutscher Soldaten zur Zivilbevölkerung an ihrem Einsatzort in Usbekistan, intime Beziehungen zu Frauen, dort geborene Kinder deutscher Soldaten, Fragen der Familienzusammenführung und so weiter. Hintergrund war der Fall eines ehemaligen Soldaten, dessen usbekischer Verlobten und gemeinsamer Tochter bis zum heutigen Tage die Einreise nach Deutschland verweigert wird [mehr].
Zunächst erhielt ich natürlich überhaupt keine Antwort. Auf Nachbohren kam dann ein lapidares “Der Auskunftserteilung stehen militärische Belange entgegen”. Zu Befehl! Zwar mag eine solche Ansage auf dem Kasernenhof ausreichen, im Zivilleben genügt sie den rechtlichen Anforderungen an eine ordentliche Begründung nach dem Informations-freiheitsgesetz nicht. Also habe ich dagegen Widerspruch erhoben. Die Reaktion darauf kam dann relativ schnell nach nur sechs Wochen in Form eines Gebührenbescheides über 30 Euro für die “Zurückweisung eines Widerspruches”. Dumm nur, dass man die fehlende Begründung nachgeholt, den Widerspruch also nicht zurück gewiesen, sondern ihm abgeholfen hat. Und dafür gibts keine Gebühr, denn das hätte man ja gleich tun können.
Die Sache wollten die Herren von der Generalität dann unbedingt vor Gericht ausgetragen wissen. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln teilte auf meine Klage innerhalb weniger Tage mit, es rege an, “zur Vermeidung weiteren Verwaltungsaufwandes im Verwaltungsverfahren und im Gerichtsverfahren, dass die Beklagte die erhobene Mindestgebühr von 30,00 € aufhebt.
Bei vorläufiger Einschätzung der Rechtslage hat der Kläger die Antwort zu Frage 1 im Ausgangsbescheid nur deshalb angefochten, weil eine substantiierte Begründung zu nachteiligen Auswirkungen auf militärische Belange fehlte. Der Sache nach dürfte die Zurückweisung des Widerspruchs also ein Nachholen der erforderlichen Begründung sein, was eine Gebührenpflicht nicht auslöst (§ 45 VwVfG).
Sollte die Beklagte den Gebührenbescheid nicht alsbald aufheben, könnte der Kläger gezwungen sein, den Widerspruchsbescheid selbst anzufechten, um dessen Tenor nicht bestandskräftig und damit gebührenpflichtig werden zu lassen. Zur Vermeidung eines weiteren Klageverfahrens wird o.g. Lösung angeregt. Die Beklagte könnte das Gerichtsverfahren unter Übernahme der Kosten für erledigt erklären, was die Gerichtskosten von 75,00 € auf 25,00 € reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter der 25. Kammer”
Was das Gericht da in Richtung Verteidigungsministerium sagt, ist ziemlich eindeutig und heißt im Grunde nichts anderes als: Was soll der Scheiß? Wer nun denkt, die Strategen von der Hardthöhe hätten daraufhin den taktischen Rückzug angetreten, irrt sich. Nach dreimaliger Aufforderung durch das Gericht kam eine Antwort auf die Klage mit einem Umfang von insgesamt sieben Seiten.
Darin heißt es unter anderem: “Im Übrigen durfte die Beklagte bei der Abfassung ihres Ausgangsbescheides vom 28. November 2008 zulässigerweise den mutmaßlichen Kenntnisstand des Klägers berücksichtigen (vgl. BVerwGE 74, 196 [205]). Der Kläger ist Betreiber der Internetseite www.familienvisum.de und widmet sich – nach eigenen Angaben unterhalb der Schwelle zulassungsbedürftiger Rechtsdienstleistungen – unter anderem den Problemen deutscher Staatsangehöriger, die die Einreise nichtdeutscher Ehegatten erreichen wollen. In diesem Zusammenhang hat er – nach derzeitigem Stand und hiesiger Kenntnis – 59 Anfragen nach dem IFG an die Beklagte gerichtet, von denen 58 das Auswärtige Amt betrafen. Bei diesen Anfragen ging bzw. geht es, soweit hier bekannt, vornehmlich um Vorgänge in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, so auch Usbekistan. Insofern waren erhebliche Vorkenntnisse des Klägers hinsichtlich der gefragten Sachverhalte sowie hinsichtlich des Verfahrens nach dem IFG, einschließlich der Kostentragungspflicht, vorauszusetzen (vgl. VG Berlin – 2 A 30.08).
Diese Sonderkenntnisse betrafen auch den Fall des Herrn K., der den Kläger offensichtlich zu der hier gegenständlichen Anfrage veranlasste, und der hier erst durch die Zeitungsartikel bekannt wurde, die der Kläger der Beklagten im Verlauf der verfahrensbegleitenden Korrespondenz übersandte (und die den Verwaltungsvorgängen in Kopie beigefügt sind).”
Merke: Um den Gegner durch Erhebung einer Gebühr von 30 Euro in die Flucht zu schlagen, scheut das Verteidigungsministerium weder Kosten noch Mühen noch zieren sich die Herren Militärs, den Delinquenten nach der Manier des Armeegenerals Erich Mielke auszuspionieren. Federführend zuständig für diese Aktion ist übrigens das Referat für Verfassungsrecht des Verteidigungsministerium. Da kann einem Angst und Bange um unser schönes Grundgesetz werden, wenn es in solche Hände kommt. Die Daten sind übrigens falsch und auch rechtswidrig erhoben. Zu beurteilen, ob diese Seite gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, ist nicht Sache des Bundesverteidungsministers, er kann auch — noch — keine Truppen schicken, um sie zu sperren. Das ganze diente nur dazu, mich bei dem Richter anzuschwärzen. Hat aber nicht geklappt, inzwischen habe ich wie zu erwarten auch Recht bekommen. Auf mein Geld warte ich freilich noch immer, das Verteidigungsministerium macht gar keine Anstallten, die bereits bezahlte Gebühr und die Gerichtskosten zu erstatten. Vermutlich bereitet man dort den nächsten strategischen Geniestreich in Form einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht vor. Wer das alles bezahlt? Natürlich nicht die querulatorischen Beamten der Hardthöhe aus ihrer Privatschatulle, sondern die Steuerzahler, also wir alle. Die Beamten erhalten einen Dank vorm Schrank mit Blick aufs Gefechtsfeld. Und weggetreten!
Anmerkung ter:
Und nach der Bundeswehr folgt ein Artikel über den Bundes-Datenschutzbeauftragten, den Tim Gerber so schön aus der Reserve gelockt hat. Mal sehen ,wer schneller ist, die familienvisum.de oder Radio Utopie. Zustimmung zur Übernahme des Artikels wird für die vorstehend genannte Webseite bereits hier und jetzt erteilt. Dies sind Weihnachtsgenüsse vom Feinsten.
Topics: Militär und Krieg, Spionage und Attentate | 4 Kommentare »
* * */
















24.Dezember 2009 at 19:35
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von CONTRACOMA, Die besten Blogs im erwähnt. Die besten Blogs im sagte: Hoffnungslos abwehrbereit oder wie die Bundeswehr gegen „familienvisum.de“ kämpft http://bit.ly/7YKBpz [...]
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24.Dezember 2009 at 22:28
Ha, ha, ha, ha!
Diese Geschichte passt einfach genau in die Strukturen, die mir aus dem Deutschen Militär- und Beamtenstil bekannt sind.
Traurig ist nur, dass solche Spielchen der Steuerzahler neben den Unsummen, die diese Organe eh schon verschlingen bezahlt.
Man darf auf den nächsten Schildbürgerstreich gespannt sein.
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25.Dezember 2009 at 11:16
Es geht nur um 30 Euro und es geht um einen ehemaligen Soldaten, von dem verlangt wurde, für die „Verteidigung des Vaterlandes am Hindukusch“ zu sterben, aber bitte ohne (körperliche) Liebe.
———–Satire ——–
Wie kann sich auch ein Deutscher Soldat in eine Usbekin verlieben? Pfui, Deibel! Das riecht ja fast nach Rassenschande. Keineswegs wird die angebliche „Schule der Nation“ in Feldgrau für diesen „Nestbeschmutzer“ Partei ergreifen und Druck auf das deutsche Konsulat machen, damit zumindest temporär eine Familienzusammenführung möglich wird.
Wohlgemerkt, es geht nicht um einen „Kanaken“ der eine Landsmännin heiratet und nun mit dieser in Deutschland zusammenleben will. Es geht um einen Soldaten dieses unseres Landes.
——–Satire: Ende————
Keine Ahnung wie es den Lesern ging. Ich wurde vor Scham über diesen Vorgang richtig traurig.
Und, es geht um ein Ministerium, welches aus dem Bereich eines anderen Bundesministeriums – rechtswidrig – Daten über einen Journalisten erhebt. Nicht über einen „Freizeit- Online- Journalisten“ – sondern über einen Berufs- Journalisten.
Ein Fall für den Datenschutzbeauftragten? Denkste.
Unabhängig davon:
Der Artikel war tatsächlich geklaut. Ein juristisches Harakiri, welches sehr teuer hätte werden können. Einige Webseitenbetreiber werden nach dieser – an Deutlichkeit wohl nicht mehr zu überbietende Demonstration (*) – hoffentlich begriffen haben. (Es geht nicht um Artikel von Radio Utopie)
[ (*) Mit juristischen „Gürtel und Hosenträgern.“ Tim Geber war einer der Autoren der R-Archiv.de und ich habe ihn – ebenso wie Daniel – von der rechtwidrigen – weil nicht genehmigte Übernahme seines Artikels – informiert.]
Die Antwort war klar. Der Artikel wurde zum Weihnachtsgeschenk.
Die Antwort wäre auch klar gewesen, wenn ich ordnungsgemäß – vor Übernahme – um Erlaubnis gebeten hätte.
Wer den nicht benötigt, sollte sich an die Spielregeln halten. Dies ist mein Weihnachtsgeschenk für diese (bewusst nicht genannten) Webseitenbetreiber.
Nur, der Nervenkitzel des „juristischen Harakiri“ hätte gefehlt.
25.Dezember 2009 at 19:14
[...] Ausgangssachverhalt findet sich im Artikel „Hoffnungslos abwehrbereit“. Der Autor dieses Artikels, ein Berufsjournalist, hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [...]
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