STAATSAFFÄRE: Edathy lud noch im November 2013 strafbare Kinderpornografie ĂŒber Bundestag-Server auf Laptop

Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen in einem – von „SĂŒddeutscher Zeitung“ und „Norddeutschen Rundfunk“ bewusst unklar und interpretierbar zitierten – Bericht feststellt, hat der ehemalige Vorsitzende vom Bundestags-Innenausschuss, sowie vom Untersuchungssauschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“, Sebastian Edathy („Sozialdemokratische Partei Deutschlands), „in mehreren FĂ€llen strafbares kinderpornografisches Material ĂŒber das Internet aufgerufen“.

Noch im November 2013 lud sich Edathy demnach „mindestens 21 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts“ auf sein persönliches Laptop. Dies belegen laut dem L.K.A. Niedersachsen „Computer-Verbindungsdaten vom Fileserver des Deutschen Bundestags“.

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Elementarste Sicherheitsvorkehrungen fĂŒr alle Nutzer von Internet und WWW

Gegenmaßnahmen seitens unabhĂ€ngiger, nicht korrupter Programmierer und Organisationen z.B. gegen LĂŒcken in der SSL/TLS VerschlĂŒsselung, wie der Heartbleed“-LĂŒcke in OpenSSL, oder gegen die willkĂŒrliche Spionage der Geheimdienste, Behörden, Provider und Konzerne insgesamt, sind nur teilweise effektiv oder sogar sinnlos, wenn die Nutzer von Internet und World Wide Web in der zivilen Bevölkerung nicht endlich anfangen die elementarsten Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die jeder beim Betreten des Wohnzimmers von Milliarden von Menschen beachten muss.

Ratgeber gegen Spionage: Dringende Empfehlung fĂŒr OpenDNS

Am 28. MĂ€rz berichtete das Google Konsortium von „DNS Hijacking“ seiner Adressen durch „die meisten“ Internet-Provider in der TĂŒrkei. Eine flĂ€chendeckende Spionage und Manipulation des World Wide Web durch Kollaboration der Internet-Provider (ISPs), allen voran die ehemals staatliche TĂŒrk Telekom, mit den staatlichen Spionen bzw. Behörden wurde öffentlich.

Alles deutet daraufhin, dass dies nicht nur in diesem Staat alltÀgliche und von allen ZustÀndigen tolerierte oder ignorierte verfassungswidrige Praxis ist.

In eigener Sache: Radio Utopie aktiviert HSTS alias Force HTTPS

„HTTP Strict Transport Security“ HSTS sichert via ssl und dessen Weiterentwicklung TLS verschlĂŒsselte Verbindungen im World Wide Web, dem mit Abstand grĂ¶ĂŸten Teil des Internets. Trotzdem ist das ursprĂŒnglich „Force HTTPS“ genannte Protokoll bis heute in Deutschland weitgehend unbekannt.

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Notstandsgesetze, 11. September, TotalĂŒberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezĂŒgliche Gewaltenteilung, wurden 1968 im Zuge der Notstandsgesetze Westdeutschlands durch VerfassungsĂ€nderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses..von einem internationalen Organ im Rahmen eines BĂŒndnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die TotalĂŒberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensĂ€tzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populĂ€ren Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen StaatsbĂŒrgerinnen und BĂŒrger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die TotalĂŒberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können.