Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprĂĽft werden mĂĽssen“ bis 2021 verlängert

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Nach Internet-Sperren auch alle Terror-Gesetze seit 2001 auf dem PrĂĽfstand

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält Wort. Die Bundesregierung hat gestern in einer Kabinettssitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des „Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ ins Parlament einzubringen. Die bisher rein rechtlich in Kraft befindlichen Sperren – die fĂĽr die Kontrolle des Zugangs von 82 Millionen Menschen zum Weltinformations- und Kommunikationsnetz Internet das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) einschränken – sollen also aufgehoben werden.