Terrorgesetze die „eigentlich hĂ€tten geprĂŒft werden mĂŒssen“ bis 2021 verlĂ€ngert

Am 5. November verlĂ€ngerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wĂ€ren sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwĂ€hnte das tatsĂ€chliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Nach Internet-Sperren auch alle Terror-Gesetze seit 2001 auf dem PrĂŒfstand

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hĂ€lt Wort. Die Bundesregierung hat gestern in einer Kabinettssitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des „Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ ins Parlament einzubringen. Die bisher rein rechtlich in Kraft befindlichen Sperren – die fĂŒr die Kontrolle des Zugangs von 82 Millionen Menschen zum Weltinformations- und Kommunikationsnetz Internet das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) einschrĂ€nken – sollen also aufgehoben werden.