Stuttgarter Eltern sprechen von Polizei-Provokateuren und fordern unabhängigen Untersuchungsausschuss

Am Donnerstag, dem 30.September, kam es im Stuttgarter Schlossgarten zu einem massiven Gewalteinsatz der Polizei gegen Bürger, die sich dort zum Schutze des Parks vor Baumfällarbeiten im Zuge des verkehrsindustriellen und städtebaulichen Programms “Stuttgart 21? (S 21) versammelt hatten. Viele davon waren Schülerinnen und Schüler, die sich dort im Rahmen einer angemeldeten Demonstration aufhielten. Den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler wurde die Anwesenheit der Kinder und Jugendlichen im Schlosspark, sowie deren Verletzungen im Zuge des Gewalteinsatzes der Polizei, von der Befürwortern des Milliardenprojektes S 21 zum Vorwurf gemacht. Nun haben die betroffenen Stuttgarter Eltern eine Erklärung veröffentlicht, die Radio…

Stuttgart 21: Wer trägt die Verantwortung für den “Schwarzen Donnerstag”?

Immer noch ist unklar, wer welche Verantwortung für den brutalen Gewalteinsatz der Polizei am 30.September gegen Stuttgarter Bürger im Schloßgarten trägt und wer für welchen Schaden aufkommen muss. Im Zentrum der Fragen stehen Baden-Württembergs CDU-Innenminister Heribert Rech,  Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf, Einsatzleiter Winfried Ellinger, sowie das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stuttgart. Am Donnerstag, dem 30.September, kam es im Stuttgarter Schloßgarten zu einem massiven Gewalteinsatz der Polizei gegen Bürger, die sich zum Schutze des Parks vor Baumfällarbeiten im Zuge des verkehrsindustriellen und städtebaulichen Programms „Stuttgart 21“ dort versammelt hatten.  (ALARM IN STUTTGART – massiver Polizei-Einsatz im Gange)

Gewalt in Stuttgart als Testfall

Hungernde, Kranke, Rentner und Beamte? Carl Schmitt als Vater dieser Gewalt? 1. Das Übermaß von Stuttgart Dass die Polizei Menschen, die in friedlichem zivilem Ungehorsam eine Baustelle blockieren, wegtragen darf, ist ok – mit so wenig Gewalteinsatz wie möglich. Wer polizeiliche Einsatzfahrzeuge besetzt, muss umso mehr damit rechnen, weggetragen zu werden, und darüber hinaus mit weiteren rechtsstaatlichen Folgen.