„Wir haben den doch schon längst, diesen Euro-Bond“

Die sogenannten Euro-Bonds existieren längst. Nur werden diese Euro-Anleihen von der „Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) alias „europäischer Rettungsfonds“ ausgegeben, anstatt direkt von den Regierungen in der Euro-Zone der „Europäischen Union“. Öffentlich sprach dies der Börsen-Experte Dirk Müller aus, gestern in der ZDF-Sendung von Maybrit Illner mit dem Titel „Ist der Euro noch zu retten“ (ab 51.00 min):

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Staatsaffäre um „Rettungsschirm“ für Eurozone: Konservative Denkfabrik schätzt 148 Mrd Euro-Tribut als verfassungswidrig ein

Der „Euro-Rettungsschirm“ bzw „Rettungsfonds“ in Höhe von insgesamt 750 Milliarden Einheiten der demokratisch-politisch völlig unkontrollierten Einheitswährung für 16 Staaten in der Eurozone, verstößt selbst nach Einschätzung konservativer Euro-Zentristen sowohl gegen das Grundgesetz, als auch gegen geltendes EU-Recht. Der Deal war u.a. durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) eingefädelt worden, der sich mit Zahlungen im Gegenwert von 250 Milliarden Euro beteiligte. Im Gegenzug bekam er als Möchtegern-Weltregierung quasi die finanzielle Kontrolle über die EU-Mitgliedsstaaten, welche Gelder aus diesem „Fonds“ bekommen sollten. Die Brüsseler Räte und Kommissare hatten im gleichen Zeitraum die Kontrolle über die Haushalte der Mitgliedsländer in Form einer „Wirtschaftsregierung“ verlangt. Nun aber kommt der Staatsstreich von Finanzindustrie, IWF, Brüsseler Räten und Kommissaren gegen die Republik und alle anderen souveränen Mitgliedsstaaten des Verbundes „Europäische Union“ offenbar langsam zum Stehen. Die „Welt“ wartete heute mit einer, gerade von dieser Zeitung nicht erwarteten, verfassungsfreundlichen Meldung auf. Wie das Springer-Blatt berichtet, schätzt ein Gutachten des von der „Stiftung Ordnungspolitik“ finanzierten „Centrum für Europäische Politik“ (CEP) eine vom Brüsseler Regierungsrat am 11.Mai erlassene Verordnung über eine Bereitstellung von 500 Milliarden Euro für die Finanzmärkte als verfassungswidrig ein. Nicht genug damit: die Ratsverordnung ist offenbar sogar nach EU-Recht illegal.