Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst ĂŒber MilitĂ€reinsatz

Karlsruhe: Regierung musste wĂ€hrend Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂŒr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, deren FĂŒhrung vor dem MilitĂ€reinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂŒhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂŒr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter StreitkrĂ€fte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂŒr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklĂ€rte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der StreitkrĂ€fte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemĂ€ĂŸ. Das Gericht lĂ€sst lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂŒber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂŒber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt Ă€ndert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂŒber von Regierung angeordnetem MilitĂ€reinsatz und KriegfĂŒhrung faktisch auf.

Juncker kritisiert die letzte relevante Demokratie in der „EuropĂ€ischen Union“: Uns.

Das Großherzogtum Luxemburg hat schon viele SkurrilitĂ€ten hervorgebracht. Der Sender RTL gehört dazu. Jean-Claude Juncker, in etwa mit „Das RTL der Politik in Europa“ ĂŒbersetzbar, hat sich nun im informations-industriellen Flaggschiff der neokonservativen antistaatlichen Antidemokraten , dem „Spiegel“, wieder mal im Ton gegenĂŒber Deutschland vergriffen. Zur AnfĂŒtterung der Höflings-Kollegen kommender Großreiche wurde zum Sonntag vom „Spiegel“ ein kleiner Ausschnitt des SelbstgesprĂ€ches unter Feudalisten nach draußen gereicht.

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