Bundestag entscheidet noch einmal nach EU-Gipfel ĂŒber EFSF-Leitlinien

Dem Bundestag liegen die vollstĂ€ndigen PlĂ€ne zur Ausweitung des „Euro-Rettungsfonds“ EFSF immer noch nicht vor. Daher entscheidet heute der Haushaltsausschuss und morgen der Bundestag lediglich ĂŒber allgemeine GrundsĂ€tze der geplanten GeschĂ€ftsordnung („Leitlinien“) des „Euro-Rettungsfonds“ EFSF. Der Haushaltsausschuss behĂ€lt sich die Entscheidungshoheit bis nach einer endgĂŒltigen KlĂ€rung durch den obersten EU-Regierungsrat („EU-Gipfel“) vor. Das bestĂ€tigten heute Parlamentarier von CDU, CSU und SPD in Berlin.

Was der Haushaltsausschuss in Wirklichkeit absegnen soll

Nach der RegierungserklĂ€rung von Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch im Bundestag soll der Haushaltsausschuss nicht nur die ErmĂ€chtigung durchwinken, 100 Milliarden Euro fĂŒr Banken „notfalls“ aus dem EFSF-Steuergeldfonds zu zahlen. Hintergrund der Entscheidung des Haushaltsausschusses vor dem extra anberaumten weiteren EU-Gipfel sind die schon 2008 durch die G20-Regierungen getroffenen EntschlĂŒsse „systemisch wichtige Finanzinstitutionen“ international zu „identifizieren“ und „welche auch immer notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“ um diese staatlich zu stĂŒtzen.

FĂŒr den G20-Gipfel am 3. und 4. November ist nun geplant diese „systemrelevanten“ Banken und Kapitalgesellschaften als sakrosankte SĂ€ulen eines auf den Schultern der Weltbevölkerung stehenden neuen institutionalisierten Weltkapitalismus offiziell zu benennen.

Geisel Griechenland: Banken und EU-RĂ€te versuchen neue 444 Milliarden-Erpressung

Vor dem absehbaren offiziellen Staatsbankrott Griechenlands versuchen Banken und FinanzglĂ€ubiger ĂŒber die von ihnen kontrollierten Regierungen in Paris und Berlin den drohenden Finanzverlust an Schuldforderungen auf die Staaten des WĂ€hrungsgebietes „Euro“ abzuwĂ€lzen. Nach dem Treffen der „Eurogruppe“ in BrĂŒssel wurden Forderungen fĂŒr ein neues „Hilfspaket“ fĂŒr Griechenland-GlĂ€ubiger in Höhe von 444 Milliarden an die Presse gegeben. In Berlin entscheidet nĂ€chste Woche der Haushaltsausschuss des Bundestages ĂŒber die dann mutmaßlich vollstĂ€ndig vorgelegten „Leitlinien“ des „Euro-Rettungsschirms“ EFSF.

Eine kleine Zusammenfassung.

Bundesverfassungsgericht Ă€ndert Stabilisierungsmechanismus-Gesetz – mit sofortiger Wirkung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2 BvR 987/10 vom heutigen Tage das am 21.Mai 2010 vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Übernahme von GewĂ€hrleistungen im Rahmen eines europĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ de facto fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt, geĂ€ndert und wieder in Kraft gesetzt. Ab sofort steht damit die luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF („European Financial Stability Facility“), der sogenannte „Euro-Rettungsschirm“ bzw „Euro-Rettungsfonds“, unter Kontrolle vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.