BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren

RWE darf im Hambacher Wald nicht roden. Über die FortfĂŒhrung des Tagebaus Hambach ist zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die InteressensabwĂ€gung des Oberverwaltungsgerichts in MĂŒnster ging zu Gunsten des BUND aus

Hambacher Forst: Machtdemonstration und Verbote mobilisieren das Land

Mit EilantrĂ€gen vor dem Verwaltungsgericht Aachen und dem Bundesverfassungsgericht schöpfen die Anmelder alle zur VerfĂŒgung stehenden juristischen Mittel aus, um das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren. Heute, am 5.10.2018 wird es um 11 Uhr eine Pressekonferenz zu dieser Entwicklung in der Alten Feuerwache im Raum Offener Treff in der Melchiorstr. 3 in 50670 Köln geben.

BUND kritisiert Vorbereitungen von NRW-Landesregierung und RWE zur Rodung im Hambacher Wald

Die ZulĂ€ssigkeit dieser Rodung wird aber aktuell wegen einer Klage des BUND vor dem Oberverwaltungsgericht MĂŒnster verhandelt. Vor der Entscheidung im gerichtlichen Verfahren Fakten zu schaffen ist eine weitere Provokation von RWE. Rodungen fĂŒr den Kohleabbau durchfĂŒhren zu wollen, wĂ€hrend gleichzeitig in Berlin die Kohle-Kommission ĂŒber den Kohleausstieg verhandelt, zeigt, dass RWE kein Interesse an einem gesellschaftlichen Konsens hat.