BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren
Pressemitteilung des Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) vom 5.10.2018
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einem Eilantrag des Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis ĂŒber die Klage des BUND rechtskrĂ€ftig entschieden ist, die seit April 2018 beim Verwaltungsgericht Köln anhĂ€ngig ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
„Wir haben uns mit unserem Antrag fĂŒr einen Rodungsstopp durchgesetzt“,
sagte der GeschÀftsleiter des BUND NRW, Dirk Jansen.
„RWE darf im Hambacher Wald nicht roden. Ăber die FortfĂŒhrung des Tagebaus Hambach ist zwar noch nicht entschieden, das heiĂt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren RodungsmaĂnahmen ergreifen. Die InteressensabwĂ€gung des Oberverwaltungsgerichts in MĂŒnster ging zu Gunsten des BUND aus, weil dieser Wald sehr wertvoll ist und durch die Rodung irreversible Fakten geschaffen wĂŒrden. Damit ist die Rodungssaison im Hambacher Wald beendet“, sagte Jansen.
Die Bezirksregierung Arnsberg und RWE konnten nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in MĂŒnster auch nicht belegen, dass die sofortige Rodung aus tagebautechnischen GrĂŒnden notwendig sei oder weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewĂ€hrleistet wĂ€re.
Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte:
„Wir sind erleichtert, dass die Rodung des Hambacher Waldes vom Tisch ist. Das ist ein groĂer Erfolg fĂŒr den Naturschutz und auch ein gutes Signal fĂŒr den friedlichen Protest tausender KlimaschĂŒtzer im Hambacher Wald und weit darĂŒber hinaus. Das Gericht trĂ€gt damit zentral zum Rechtsfrieden bei.“
Der BUND appelliert nun an die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und die zustĂ€ndigen Behörden, die fĂŒr morgen geplante GroĂdemonstration am Hambacher Wald zu genehmigen. Die Polizei hatte gestern den Protest untersagt. Auch dagegen hatte der BUND gemeinsam mit den ĂŒbrigen Veranstaltern der Demonstration rechtliche Mittel eingelegt.
„Die Landesregierung NRW muss jetzt von ihrer Eskalationsstrategie und der Diffamierung des Braunkohlewiderstands abrĂŒcken. Die eindeutige Bevölkerungsmehrheit ist lĂ€ngst viel weiter in Sachen Klimaschutz“, sagte Weiger.
