„… um jeden Widerstand im Volk gegen die Vorbereitung eines Dritten Weltkrieges zu unterdrĂĽcken“

Angesichts einer möglichen friedlichen Wiedervereinigung des geteilten Korea und einer Zukunft in Souveränität, aber ebenso einem weiteren drohenden Angriffskrieg in Asien, Afrika, oder Europa, der durch die Kanzlerin, ihre Büttel und Parlamentsparteien in Deutschland vorbereitet, gefordert, abgesegnet, toleriert bzw aktiv oder passiv unterstützt wird, ist die 1967 nach Westdeutschland geschmuggelte Tonaufnahme von Max Reimann ein wichtiges zeithistorisches Dokument.

Petition: Wer hat das Kommando ĂĽber das Verfassungsgericht?

Unter dem Titel „Stoppt den Grundrechtsboykott: Petition fĂĽr Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kontrolle der Justiz“ haben BĂĽrgerrechtlerInnen eine Petition gestartet, die eine tatsächliche, dem Grundgesetz entsprechende Gewaltenteilung einfordert. Das berĂĽhrt auch die sensible Frage des Bundesverfassungsgerichts, deren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes letztlich durch drei Parteien, „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ bestimmten und nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Richter, deren mögliche Befangenheit, sowie deren Verhältnis zur „Europäischen Union“ und derem „Gerichtshof der Europäischen Union“ (EuGH).

Warum Präsident Steinmeier den Selbstmord von „S.P.D.“ und Schulz betrieb

Es war Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Martin Schulz und die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ zu einer erneuten Wahl Koalition mit „C.D.U.“ / „C.S.U.“ drängte, weil Steinmeier seiner geschäftsfĂĽhrenden Kanzlerin Angela Merkel die Blamage einer fĂĽr Neuwahlen notwendigen zweifachen Wahlniederlage im Bundestag ersparen und eine gĂĽnstige Position der „S.P.D.“ bei Neuwahlen verhindern wollte. Diese hätten womöglich in eine „rot-rot-grĂĽne“ Regierungskoalition mit dem Kanzler Schulz gemĂĽndet – eine Konstellation, die Schulz noch am 20. November nicht ausgeschlossen hatte.

Als ZwangsmaĂźnahme gegen die allgemeine kognitive Dissonanz, eine Chronologie und Erinnerung.