Schreiben an Bundesarbeitsministerin: Auch bei Hartz IV gilt Schutz des ungeborenen Lebens!

Völliger Leistungsentzug in der Schwangerschaft ist nicht mit dem Schutz des ungeborenen Lebens in Einklang zu bringen! ? Sofortiger Stopp der Sanktionen gegen werdende Mütter gefordert Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat sich in einem Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, gewandt, und den sofortigen Stopp von Sanktionen gegen schwangere Hartz IV-Bezieherinnen gefordert. ?

Erneut wurde Schwangeren alle Hartz IV-Leistungen gestrichen

Jobcenter verstoßen mit ihren Sanktionen an schwangere Hartz IV-Bezieherinnen gegen das grundgesetzlich geschützte Gebot der Unversehrtheit des Lebens, das auch für das Ungeborene gilt Gut eine Woche, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland den Fall einer jungen Schwangeren aus Braunschweig, die wegen des Nichtantritts eines unzumutbaren Ein-Euro-Jobs die Hartz IV-Leistungen gestrichen wurden, mehren sich die Fälle von jungen werdenden Mütter, denen die Leistungen entzogen wurden.

Sozialgericht mutmasst „rechtsfreien Raum Hartz IV“- altes Gesetz nicht mehr gültig

Armer Scherbenhaufen eines zerbrochenen Deutschlands: Unsicherheiten über Gesetzeslage bei den Sozialgerichten zu Widersprüchen gegen Hartz IV-Bescheide – Ursula von der Leyen: „Die Wünsche der Opposition machen die Regelsätze nicht verfassungsfester, sondern nur um 2,3 Milliarden Euro teurer.“ Nach Angaben des Direktors des Sozialgerichtes Osnabrück, Wolfgang Ruff, bewegen sich die im vergangenen Jahr eingereichten Hartz IV-Klagen im Zusammenhang mit zum Beispiel fehlerhaften Bescheiden oder Berechnungen in einem hohen Eingangsbereich von ungefähr eintausendfünfhundert, was in etwa auch der Anzahl der Widersprüche des Jahres zuvor in seinem Amtsbereich entsprechen würde.

Goldene Montblanc-Edelspitzen gerade gut genug für Bundestag

Bundestagsabgeordnete bereicherten sich an Volkseigentum (Foto: Feder mit dem Imprint 4810 Montblanc – Ralf Pfeifer, Wikipedia) Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein sehr merkwürdiges, noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt, das anmutet, als wollten die Richter es sich mit keiner Seite verderben.

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BUND siegt über Talibahn: Baumfällarbeiten für „Stuttgart 21“ waren rechtswidrig

Wie die Parkschützer auf „Bei Abriß Aufstand“ heute sehr richtig bemerken, verloren weder die öffentlich-rechtlichen Staatsmedien, noch die Informationsindustrie auch nur ein Wort über die Pressemitteilung des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). Dabei hatte dieser doch gegen den Staatskonzern „Deutsche Bahn AG“ eine entscheidende Gerichtsverhandlung gewonnen. Radio Utopie verliert also wieder einmal an deren Stelle (Worte) und beglückwünscht den BUND zu seinem Sieg über die Talibahn. Mögen viele weitere folgen. Die Pressemitteilung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland im Wortlaut:

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Drohnen vor Gericht

Kriegsführung mit Drohnen – Mord mit unbemannten Flugzeugen – ist wohl eine der höllischsten Ausgeburten der modernen militärisch-industriellen Ära, und ihr Gebrauch wird zur Routine im Af-Pak-Krieg, dennoch (was ist daran neu?) gibt es darüber keine Debatte auf der Ebene der nationalen Politik, nur ein Achselzucken und weiter nichts. Die Zukunft der Nation ist selbst unterwegs mit einer Art Autopilot.

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