GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverstĂ€ndlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dĂŒrfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulĂ€ssigen Eingriff in das Grundgesetz erklĂ€rt.

DB bricht einseitig Verhandlungen ab!

Noch wĂ€hrend die GDL das vom Arbeitgeber um 17:50 Uhr vorgelegte Angebot bewertete, verließ die Verhandlungsdelegation der DB den Verhandlungstisch. „Damit verspielte der Arbeitgeber absichtlich die Chance auf Zwischenergebnisse und anschließende Schlichtung“

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