Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament

FĂĽr Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Ă„nderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde. Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle ĂĽber das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der „FĂĽhrung“ der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die GesetzentwĂĽrfe zu den „Beteiligungsrechten“ des Bundestages am „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten mĂĽssen.

In diesem Artikel sollen nun einige Zusammenhänge zwischen diesen Vorgängen aufgezeigt werden.

„Formulierungshilfe“ gelungen: Fraktionen CDU/CSU und FDP ĂĽbernehmen wortgleich EFSF-Regierungsentwurf

Die von der Bundesregierung unter Finanzminister Wolfgang Schäuble und Kanzlerin Angela Merkel den Fraktionen von CDU/CSU und FDP vorgelegte „Formulierungshilfe“ fĂĽr das geplante EFSF-Gesetz ist von diesen ohne Veränderung abgenickt worden. Punkt fĂĽr Punkt ist der gestern durch die Fraktionen verabschiedete Gesetzentwurf (1) identisch mit der vorm Wochenende den Fraktionen zugesandten „Formulierungshilfe“ (2) der Regierung, die noch im Juni der gesamten „Europäischen Union“ ein Konzept zur „sanften Umschuldung“ Griechenlands vorgelegt hatte, was rein zufällig identisch war mit einem Entwurf der Deutschen Bank AG.

Die „Formulierungshilfe“ des Bundesfinanzministeriums fĂĽr die EFSF-Ermächtigung

Die „Formulierungshilfe fĂĽr die Fraktionen der CDU/CSU und FDP“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Ă„nderung des Gesetzes zur Ăśbernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ vom Finanzministerium unter Minister Dr. Wolfgang Schäuble. Eine kleine Analyse. Entgegen der allgemeinen Darstellung in der Presse hat die Regierung gestern bezĂĽglich der geplanten Ermächtigung fĂĽr eine Ă„nderung des Rahmenvertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, auch genannt „Euro-Rettungsfonds, bzw „Euro-Rettungsschirm“, offiziell keinen Gesetzentwurf erstellt, oder gar ein Gesetz beschlossen (das kann nur der Gesetzgeber, der Bundestag), sondern der Unionsfraktion von CDU und CSU, sowie der FDP eine „Formulierungshilfe“ mitgegeben. Laut Angaben aus der CDU/CSU-Fraktion wird diese am Montag (5.9.) den endgĂĽltigen Gesetzentwurf beschliessen, der dann am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll.