ESM: Siparium iacta est

Der Haushaltsausschuss fordert in aller Stille vom Bundesrechnungshof einen Bericht ĂŒber die VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit des von den RegierungsrĂ€ten in BrĂŒssel schon beschlossenen „EuropĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) an. Das Parlament braucht diesen Bericht, weil es sogar zu feige ist gegen die eigene Entmachtung und Entstaatlichung Deutschlands selbst zu protestieren. Am 11.April wird der vertrauliche Bericht abgeliefert und dann an die Nachrichtenagentur „Reuters“ weiter gegeben. Dort erscheinen gestern AuszĂŒge. Nun dĂŒrfen die Abgeordneten des Bundestages auch mal und zwar im „Handelsblatt“ . Sie hĂ€tten da was bei „Reuters“ gelesen. Also so ginge das ja nun nicht.

EU-VertragsĂ€nderung (Art. 136 Abs. 3 AEUV) gefĂ€hrdet Demokratie und MenschenwĂŒrde

BĂŒrgerrechtlerin kĂŒndigt Verfassungsbeschwerde an und fordert öffentliche Debatte Am 25.03.2011 hat die BĂŒrgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing eine neue Verfassungsbeschwerde angekĂŒndigt gegen die Zustimmung zu Art. 136 Abs.3 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union (AEUV). Denn dieser enthĂ€lt eine extrem weitreichende, selbst durch die Methode der einschrĂ€nkenden verfassungskonformen Interpretation nicht eingrenzbare, Blankett-ErmĂ€chtigung fĂŒr Mechanismen im Namen der StabilitĂ€t des Euro-WĂ€hrungsgebietes. Und alle Finanzhilfen im Rahmen solcher Mechanismen wĂ€ren mit Auflagen verbunden mit einer Strenge, wie sie der Praxis des Internationalen WĂ€hrungsfonds (IWF) entspricht. Sie hat darĂŒber mit Schreiben vom 24.03.2011 den BundesprĂ€sideten und sowie zu gleichen Teilen ausgewĂ€hlte etablierte konventionelle und etablierte alternative Medien sowie NGOs zur StĂ€rkung der Demokratie informiert.

Bundestag unterwirft Banken, IWF, EFSF, ESM, EU und Merkel dem Grundgesetz

Am morgigen Donnerstag, dem 17.MĂ€rz 2011, Ă€ndert das deutsche Parlament in Punkt 11 seiner Tagesordnung das zwar real, aber nicht auf der Basis von Recht und Gesetz existierende MachtgefĂŒge auf dem Planeten Erde. Mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP unterwirft das deutsche Parlament seine ausfĂŒhrende Kanzlerin Angela Merkel, die Banken, die „EuropĂ€ische Zentralbank“ (EZB), den 1944 (also noch vor den Vereinten Nationen) gegrĂŒndeten „Internationalen WĂ€hrungsfond“, die 1992 gegrĂŒndete sogenannte „EuropĂ€ische Union“ (EU), die luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF (den „Euro-Rettungsfonds“ zur Auszahlung von GlĂ€ubiger-Banken und Superreichen die Schuldtitel von Staaten der Euro-Zone besitzen), den fĂŒr 2013 geplanten permanten EFSF-Nachfolger ESM („EuropĂ€ischer Stabilisierungsmechanismus“) der Verfassung der Berliner Republik und der ihr innewohnenden demokratischen Teilung der Gewalten.

Gutachten Bundestag: EWF (ESM) verstĂ¶ĂŸt gegen die Verfassung

Der „EuropĂ€ische StabilitĂ€tsmechanismus“ (ESM), der gescheiterte „EuropĂ€ische WĂ€hrungsfonds“ (EWF) in neuen Kleidern, verstĂ¶ĂŸt gegen das Grundgesetz. Das besagt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Der durch die FĂŒhrungen der Staatsparteien CDU, CSU und SPD seit Jahren betriebene Staatsstreich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, zwecks ÜberfĂŒhrung Deutschlands als ein Bundesland an die „EuropĂ€ische Union“, ist wieder einmal gegen die Wand gelaufen.

„EuropĂ€ische Union“ bettelt in Berlin mal wieder um finanziellen Staatsstreich gegen Deutschland

Euro-System: Wirtschafts- und Finanzkommissar Olli Rehn fordert von Berlin abermals neuen EU-Vertrag, mehr Geld und Kompetenzen fĂŒr „Rettungsschirm“ EFSF, sowie Aufgabe der SouverĂ€nitĂ€t der EU-Mitgliedsstaaten. Die Heerschar von BrĂŒsseler Kommissaren und Plutokraten hat seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Dezember 2009 ihre TĂ€tigkeit (deren eigentlicher Inhalt, Sinn und Zweck man einmal diskutieren könnte) bis auf die wichtigste vollstĂ€ndig eingestellt: die Deutschen nach noch mehr Geld fĂŒr die Banken anzubetteln – und um die Übergabe unserer Republik, unserer SouverĂ€nitĂ€t und unserer Verfassung obendrein.