Vor Entscheid Ăźber EFSF-Gesetz: Parlamentspräsident betont verfassungsmäĂige Hoheit des Bundestages Ăźber Verwendung von Steuermitteln. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat im Morgenmagazin von ARD und ZDF noch einmal die durch die Verfassung garantierte Hoheit des Parlaments von Deutschland Ăźber die Verwendung von Steuermitteln des deutschen Staates und seiner BĂźrger bekräftigt. Das Haushaltsrecht des deutschen Bundestages sei „nicht dispositionsfähig und nicht verhandlungsfähig“, so Lammert. Es werde im Zuge der von der Regierung geplanten Gesetze zur ErhĂśhung des Fonds der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, dem sogenannten „Euro-Rettungsfonds“ bzw „Euro-Rettungsschirm“, „keine Generalermächtigung“ des Parlamentes fĂźr die Regierung bezĂźglich der Verwendung von derzeit regulär 123 Milliarden Euro (plus 20 Prozent bei Zustimmung des Haushaltsausschusses) geben, so Lammert. FĂźr jedes einzelne neue Programm, welches der EFSF starte, mĂźsse die Autorisation des Parlaments eingeholt werden.