Vor Entscheid ĂĽber EFSF-Gesetz: Parlamentspräsident betont verfassungsmäßige Hoheit des Bundestages ĂĽber Verwendung von Steuermitteln. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat im Morgenmagazin von ARD und ZDF noch einmal die durch die Verfassung garantierte Hoheit des Parlaments von Deutschland ĂĽber die Verwendung von Steuermitteln des deutschen Staates und seiner BĂĽrger bekräftigt. Das Haushaltsrecht des deutschen Bundestages sei „nicht dispositionsfähig und nicht verhandlungsfähig“, so Lammert. Es werde im Zuge der von der Regierung geplanten Gesetze zur Erhöhung des Fonds der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, dem sogenannten „Euro-Rettungsfonds“ bzw „Euro-Rettungsschirm“, „keine Generalermächtigung“ des Parlamentes fĂĽr die Regierung bezĂĽglich der Verwendung von derzeit regulär 123 Milliarden Euro (plus 20 Prozent bei Zustimmung des Haushaltsausschusses) geben, so Lammert. FĂĽr jedes einzelne neue Programm, welches der EFSF starte, mĂĽsse die Autorisation des Parlaments eingeholt werden.