„BND operiert ohne RĂŒcksicht auf das Grundgesetz“: Bundestagspetition gegen nochmalige Erhöhung des Spionage-Budgets
Seit Mitte der 90er Jahre betreibt die Regierung, per einfacher Verordnung, eigene Spionage-Einrichtungen bei allen groĂen Telefongesellschaften, Funkanbietern bzw spĂ€teren Internet-Versorgern / Providern in der Republik. Diese wurden zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet. SpĂ€testens mit Inkrafttreten der zweiten Version der Telekommunikations-Ăberwachungsverordnung (TKĂV) Mitte 2002 wurde daraus eine Infrastruktur der TotalĂŒberwachung, ĂŒber welche die Regierung – maĂgeblich durch den Bundesnachrichtendienst – eine âstrategische Ăberwachung der Telekommunikationâ auch der Bevölkerung im Inland betrieb.
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