Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofĂŒr die Bundeswehr im Inneren?
Laut dem Artikel âSenat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?â der SĂŒddeutschen Zeitung vom 03.08. 2010 sind sich der Erste und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts derzeit uneins darĂŒber, inwieweit und mit welcher Bewaffnung die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. Laut der SĂŒddeutschen Zeitung vertritt der Erste Senat die Rechtsauffassung, dass militĂ€rtypische Waffen ohne GrundgesetzĂ€nderung nicht zum Einsatz kommen dĂŒrfen, wĂ€hrend der Zweite Senat dies auch ohne GrundgesetzĂ€nderung fĂŒr möglich halte.
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