Frankreich verbietet giftige Exporte! Jetzt muss Deutschland handeln!
Die Konzerne hatten den Conseil angerufen, weil sie die verfassungsmĂ€Ăig garantierte Freiheit des Unternehmertums durch den ab dem Jahr 2022 geltenden Ausfuhr-Bann eingeschrĂ€nkt sahen. Das Verfassungsgericht wog diese jedoch gegen die ebenfalls verfassungsmĂ€Ăig garantierten Rechte auf Gesundheitsschutz und eine intakte Umwelt ab und erklĂ€rte den entsprechenden Egalim-Passus daraufhin fĂŒr rechtmĂ€Ăig.
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