Lammert: Haushaltsrecht des Bundestages „nicht dispositonsfähig und nicht verhandlungsfähig“

Vor Entscheid über EFSF-Gesetz: Parlamentspräsident betont verfassungsmäßige Hoheit des Bundestages über Verwendung von Steuermitteln. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat im Morgenmagazin von ARD und ZDF noch einmal die durch die Verfassung garantierte Hoheit des Parlaments von Deutschland über die Verwendung von Steuermitteln des deutschen Staates und seiner Bürger bekräftigt. Das Haushaltsrecht des deutschen Bundestages sei „nicht dispositionsfähig und nicht verhandlungsfähig“, so Lammert. Es werde im Zuge der von der Regierung geplanten Gesetze zur Erhöhung des Fonds der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, dem sogenannten „Euro-Rettungsfonds“ bzw „Euro-Rettungsschirm“, „keine Generalermächtigung“ des Parlamentes für die Regierung bezüglich der Verwendung von derzeit regulär 123 Milliarden Euro (plus 20 Prozent bei Zustimmung des Haushaltsausschusses) geben, so Lammert. Für jedes einzelne neue Programm, welches der EFSF starte, müsse die Autorisation des Parlaments eingeholt werden.

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Kapitalistischer Staatsstreich in Spanien: EZB, Merkel und Sarkozy erpressen Verfassungsänderung

Zum zweiten Mal kollaborieren deutsche Banker, Staatsparteien und Politiker bei der Zerstörung der spanischen Demokratie. Auf Druck der Frankfurter Zentralbank EZB, der Kanzlerin von Deutschland, Angela Merkel, und des Präsidenten von Frankreich, Nicolas Sarkozy haben heute die beiden großen Staatsparteien Spaniens, „Sozialisten“ und „Volkspartei“, die zweite Verfassungsänderung seit der Militärdiktatur unter Franco mit 316 Stimmen (bei 350 Abgeordneten) durch das Abgeordnetenhaus gepeitscht (1). Auf das angewandte Blitzverfahren hatten sich die beiden Parteiapparate erst vorgestern geeinigt. (2)

Die „Formulierungshilfe“ des Bundesfinanzministeriums für die EFSF-Ermächtigung

Die „Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ vom Finanzministerium unter Minister Dr. Wolfgang Schäuble. Eine kleine Analyse. Entgegen der allgemeinen Darstellung in der Presse hat die Regierung gestern bezüglich der geplanten Ermächtigung für eine Änderung des Rahmenvertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, auch genannt „Euro-Rettungsfonds, bzw „Euro-Rettungsschirm“, offiziell keinen Gesetzentwurf erstellt, oder gar ein Gesetz beschlossen (das kann nur der Gesetzgeber, der Bundestag), sondern der Unionsfraktion von CDU und CSU, sowie der FDP eine „Formulierungshilfe“ mitgegeben. Laut Angaben aus der CDU/CSU-Fraktion wird diese am Montag (5.9.) den endgültigen Gesetzentwurf beschliessen, der dann am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll.

Finnland erhält für 2. Zahlung an Griechenland-Gläubiger Garantien aus Barmitteln der 1. Zahlung aus Mai 2010

Wie irre der laufende Staatsstreich von Kapital und Regierungsräten der „Europäischen Union“ gegen die europäischen Demokratien mittlerweile geworden ist, lässt sich an der nun an die Öffentlichkeit gedrungene Affäre um die sogenannte „Finnland-Klausel“ in den (ohne parlamentarische Gesetze völlig bedeutungslosen) „Beschlüsse“ der 17 Regierungsräte auf dem „Euro-Sondergipfel“ am 21.Juli erkennen.

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